Frage an Ralph Brinkhaus von Kristina P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Brinkhaus,
Danke für Ihre Eingabe zum Thema Femizid in Deutschland, die leider nicht darauf eingeht, weshalb die Umsetzung der Istanbul-Konvention auch im Haushaltsentwurf 2020 nicht budgetiert ist?
In Anbetracht etlicher Studien und auch des Tötungsdeklikts vom 03. August in
Düsseldorf -ein habilitierter Mediziner versuchte seine 40-jährige Frau zu
erstechen(*): Halten Sie Ihren Versuch, Femizide an stigmatisierenden Attributen jenseits der Mittelschicht festmachen zu wollen für angemessen?
Sind Sie tatsächlich der Auffassung, die von Ihnen gelisteten Gesetze zum
Prostituiertenschutz und zur Bekämpfung sexueller Ausbeutung böte der tatsächlichen
Zielgruppe der Betroffenen einen ausreichenden Schutz im Sinne der Istanbul-Konvention?
Wollen Sie sagen, die Verschärfung des Sexualstrafrechts greife nicht erst im Nachgang an die erlittene Gewalterfahrung und sei damit etwas anderes als Symptom-Bekämpfung?
Da Sie dem Runden Tisch ein komplettes Jahr zur allerersten Ergebnispräsentation
einräumen: Wie viel Zeit sehen Sie für die faktische Realisierung des, national und
international verankerten Rechtsanspruchs auf Schutz des Lebens vor?
Wann dürfen Frauen damit rechnen, dass der staatliche Schutz auf Leben sicher gestellt ist?
Wollen Sie mir sagen, Ihr persönlicher Einsatz und der Einsatz der CDU-Bundestagsfraktion hätte ausreichend zur Budgetierung der Istanbul-Konvention im Haushaltsentwurf der Regierung für 2020 beigetragen?
Wollen Sie mir, bzw. knapp 66.000 Unterstützer*innen von #saveXX sagen, Ihr persönlicher Einsatz und der, der CDU-Bundestagsfraktion wäre ein richtungsweisender Beitrag zum Schutz der von tödlichen Gewaltexzessen Betroffenen?
Wollen Sie sagen, die Istanbul-Konvention sei den Vorgaben entsprechend bereits umgesetzt, die staatliche Verpflichtung abgearbeitet?
MfG
Sehr geehrte Frau Professorin Wolff,
vielen Dank für Ihre weitere Eingabe vom 18. August 2019 zum Thema Femizide.
Am 4. Juli 2019 habe ich Ihnen bereits eine umfassende Antwort zu diesem Thema gegeben.
Ergänzend erlaube ich mir den Hinweis, dass das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" seit 2018 rechtsverbindlich in Deutschland gilt. Hieraus leiten sich vielfältige Maßnahmen zum Schutze von Frauen ab, die in den jeweiligen Einzelplänen der Häuser budgetiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus