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Ralph Brinkhaus
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Frage von Regina T. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Regina T. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

es ist ja bekannt,dass die CDU in sachen landwirtschaft lieber mit empfehlungen statt verboten arbeitet.aber es gibt doch eine ethische und moralische rote linie so meine ich die nicht überschritten werden darf, gemeint ist die
ganzjährige anbindehaltung (z.b.an einer kette)von milchkühen mit
keinerlei auslauf/bewegungsmöglichkeit. so vegetieren sie als milchmaschine, das ist doch eigentlich absolut verwerflich. dass kühe weidetiere sind ist bekannt, wenn das nicht möglich ist so wäre ein laufstall nicht empfehlung sondern pflicht.
können sie als eine christliche partei hinter so einer tier"haltung" stehen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau T.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 4. August 2019 auf der Plattform Abgeordnetenwatch zum Thema Anbindehaltung.

Ich stimme Ihnen zu, dass eine dauerhafte Anbindehaltung von Rindern aus Tierschutzsicht kritisch zu betrachten ist. Für Kälber bis zu sechs Monaten ist sie daher auch verboten.

Allerdings hat sich in den letzten Jahren in vielen Betrieben, die ihre Tiere beispielsweise standortbedingt nur im Stall halten können, die Unterbringung in Laufställen durchgesetzt. Hier können sich die Tiere ganzjährig und in Gruppen frei bewegen, während sich Stallklima und Lichtverhältnisse den Bedürfnissen der Tiere anpassen lassen. Um den Rindern zusätzlichen Raum zur Bewegung und zur Ausübung ihres Sozialverhaltens zu schaffen, werden bei ganzjähriger Stallhaltung teilweise im Stall integrierte Bewegungsflächen oder ein angegliederter Laufhof angeboten. Aus Tierschutzsicht ist dieser - von der dauerhaften Anbindehaltung wegführende - Trend sehr zu begrüßen.

Daneben wird beispielsweise im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungs-programms (AFP) gemeinsam von Bund und Ländern eine erhöhte finanzielle Unterstützung für Investitionen in besonders tiergerechte Haltungsformen (z.B. Laufstallhaltung mit Einstreu und Auslauf) angeboten. Bund und Länder stellen zudem im „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) – Rahmenplan“ Mittel zur Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung zur Verfügung, mit denen insbesondere umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren (z.B. Sommerweidegang von Milchkühen) unterstützt werden können.

Sehr geehrte Frau T., ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und aufzeigen, dass es gute und artgerechte Alternativen zu einem Verbot der Anbindehaltung gibt.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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