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Ralph Brinkhaus
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Frage von Peter-Michael N. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Peter-Michael N. bezüglich Familie

Elternunterhalt

Grüß Gott und Guten Tag,

die in der GroKo hinterlegte Neuregelung läßt weiter auf sich warten. Wer nicht oder noch nicht davon betroffen ist hat natürlich jede Menge Zeit. Uns drückt das ganz schön; 1. weil wir betroffen sind, 2. weil die Berechnung des Bezirkes einseitig und falsch sind, 3. weil die Verhandlungen immer vor dem Familiengericht enden, weil die Bezirke darauf setzen das auf die zusätzlichen Kosten des Pflichtanwalts eine deutliche Hemmschwelle darstellen und das der Richter ohnehin i.d.R. den Anträgen der Bezirke folgen.
Unverständlich das die Bezirke so hart gegen die "Kinder" vorgehen. Auf der einen Seite erhält ein Schwerbehinderter im Nachteilausgleich steuerliche Erleichterungen, die Bezirke betrachten das allerdings als Einkommen. Moralisch nicht nachvollziehbar. Das nur als kurzes Beispiel. Jetzt meine Fragen: 1. Was ist der Stand der Dinge? 2. Wann kommt die Neuregelung? 3. Wird es eine Rückwirkende Regelung geben um allein die Familiengerichte zu entlasten? Wie werden Sie Abstimmen? Oder was sonst noch wichtig wäre.

mfg N.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr N.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 3. August 2019 auf der Plattform Abgeordnetenwatch zum sogenannten Elternunterhalt.

Wie Sie den Medien entnehmen konnten, hat das Bundeskabinett am 14. August 2019 den Entwurf für ein Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) beschlossen. Im Anschluss an die Sommerpause werden wir den Gesetzentwurf dann im Deutschen Bundestag beraten.

Der Gesetzentwurf zielt vor allem darauf ab, die Situation für unterhaltsverpflichtete Kinder pflegebedürftiger Eltern zu verbessern: In Zukunft soll auf diese erst zurückgegriffen werden, wenn das Bruttoeinkommen mehr als 100.000 Euro pro Jahr beträgt. Wer weniger verdient, soll künftig nicht mehr zur Kostenerstattung herangezogen werden.

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. In seiner derzeitigen Fassung enthält der Gesetzentwurf allerdings keine Regelung zu einer Rückwirkung.

Sehr geehrter Herr N., ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen und Ihren Eltern alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Brinkhaus

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