Frage an Ralph Brinkhaus von Regina T. bezüglich Gesundheit
ich verstehe überhaupt nicht warum in unserer zeit diese laubbläser weiterhin erlaubt sind.zumindestens im privaten bereich und/oder in gefährdeten bezirken (Lärm,luft,kleinsttiere) ist das eigentlich komisch.
können sie mir sagen warum das noch so ist?
Sehr geehrte Frau T.,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. Juli 2019 zum Einsatz von Laubbläsern.
Als Hauptproblem beim Einsatz von Laubbläsern gilt der Lärm, da diese ähnliche Lautstärken wie eine Kettensäge oder ein Presslufthammer erreichen können. Aus diesem Grund dürfen Laubbläser in Wohngebieten wochentags nur zwischen 9 und 13 Uhr und zwischen 15 und 17 Uhr, an Sonn- und Feiertagen gar nicht benutzt werden. Der zeitliche Betrieb zahlreicher Maschinen und Geräte (dazu zählen auch Laubbläser) in lärmempfindlichen Gebieten ist in § 7 Absatz 1der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) geregelt. Auch werden häufig von den Kommunen weitere Regelungen zur Einschränkung des Betriebs erlassen.
Während sich der Nutzen der Laubbläser auf kleineren privaten Grundstücken durchaus hinterfragen lässt, ist ihr Einsatz in Parks und städtischen Anlagen, also auf größeren Flächen sinnvoll und vertretbar. Dabei hat sich bewährt, von Benzinantrieb auf elektrische Geräte umzustellen.
Es gibt derzeit noch keine gesetzlichen Grenzwerte, wie laut Laubbläser und -sauger sein dürfen. Auch kann Deutschland nicht ohne Weiteres eine solche Produktbeschränkung festlegen. Bestehende Marktregeln der Europäischen Union verbieten uns dies. Die Europäische Kommission plant jedoch, Lärmgrenzen für Laubsauger und -bläser in einer künftigen Verordnung einzuführen. Die Bundesregierung unterstützt die Kommission bei ihren Arbeiten an dieser Verordnung. Mit dieser Verordnung ist allerdings nicht vor 2020 zu rechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus