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Ralph Brinkhaus
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Frage von Kristina P. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Kristina P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Brinkhaus,

Gegenstand meiner Fragen an Sie, als Bundestagsabgeordneter, sind Femizide.

Im Jahr 2017 gab es in der BRD laut PKS insgesamt 564 versuchte, davon 351 vollendete Tötungsdelikte gegen Mädchen/Frauen. Von den 351 vollendeten Tötungsdelikten an Frauen sind 147 durch sogenannte „Partnerschaftsgewalt“ erfasst (für 2018, bzw. 2019 liegen diese Auswertungen noch nicht vor).

Femizide sind sowohl politisch, kulturell, religiös als auch geschlechtsbedingt motiviert und stellen in ihrer Häufigkeit zwischenzeitlich einen systemisch bedingten Angriff auf große Teile der Bevölkerung, die Mädchen und Frauen, dar.

Im Grundgesetz der BRD ist in Art.2 (2) das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit als Grundrecht verankert.

Die Bundesregierung Deutschland hat zudem die, seit 1. Februar 2018 in Kraft getretenen, Istanbul-Konventionen ratifiziert.

Die BRD hat darüber hinaus die UN Menschenrechts-Charta und damit das unter Artikel 3 verankerte Grundrecht auf Leben ratifiziert.

Dennoch fanden und finden im Rechts- und Sozialstaat Deutschland, einer der reichsten Industrienationen weltweit, an jedem 2. bis 3. Tag Femizide statt:

Wie ist es zu erklären, dass die zuständigen Ministerien (BMFSFJ & BMJV) die steigende Anzahl an Femiziden in der BRD ohne nennenswertes Engagement billigend hinnehmen?

Wie erklärt sich, bei einem Gesamtetat des BMFSFJ von 10,45 Milliarden, das Almosen-Budget von 6,1 Millionen (<0,06%) für Maßnahmen gegen Gewalt gegen Frauen?

Wie ist zu rechtfertigen, dass Frauen damit der gesetzlich verankerte Schutz vor sexualisierten Verbrechen und der Zugang zu Recht, den die Ministerinnen laut nationaler und internationaler Gesetze gewährleisten müssen, verwehrt wird?

MfG
Kristina Wolff

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Professorin Wolff,

vielen Dank für Ihre Frage vom 4. Juli 2019 auf der Plattform Abgeordnetenwatch.

In Ihrem Schreiben greifen Sie ja einige der mannigfaltigen Ursachen für Gewalt gegen Frauen und Mädchen auf und nennen die kulturelle, politische, religiöse und geschlechtsbedingte Motivation. Auch für uns als CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist klar, dass wir Gewalt gegen Frauen und Mädchen nur mit einem Bündel verschiedener Maßnahmen effektiv begegnen können.

Auf Bundesebene haben wir daher in den vergangenen Jahren wichtige Gesetze und Initiativen auf den Weg gebracht, die sich auf den Schutz besonders gefährdeter Frauen und Mädchen konzentrieren. Ich nenne hier nur beispielhaft das Prostituiertenschutzgesetz, die Bekämpfung von sexueller Ausbeutung und Menschenhandel, die Verschärfung des Sexualstrafrechts und die Maßnahmen zur Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch. Zugleich setzen wir uns für die weitergehende Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein, um die Erwerbstätigkeit - und damit die Unabhängigkeit von Frauen - zu stärken.

Klar ist aber auch, dass der Bund bestimmte Initiativen wie etwa das Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern nur gemeinsam mit den anderen Akteuren stemmen kann. Daher halte ich es für wichtig, die Ergebnisse des Runden Tisches, an dem Bund, Länder und Kommunen gemeinsam sitzen, abzuwarten und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesjustizministerium Zeit zu geben, die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. Die Arbeitsgruppe FSFJ (Familie, Senioren, Frauen und Jugend) der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag wird die Ministerien bitten, im Herbst über den Stand der Gespräche des Runden Tisches zu berichten.

Sehr geehrte Frau Professorin Wolf, ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und bedanke mich für Ihren wichtigen Appell gegen Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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