Frage an Ralph Brinkhaus von Dieter B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo und einen schönen Tag,
ich habe eine Frage zur Wahlwerbung. Bei uns in Bad Laer hängen mehrere Plakate zur Wahl von " Die Partei ". --Hier könnte ein Nazi hängen--
Als ich es sah war ich sehr erschrocken und fragte mich wie kann in Deutschland solch ein Plakat aufgehängt werden.
Ich bin 1940 geboren und kann mich daran noch erinnern wie es ausgegangen ist.
Bei Nachfrage bei der Polizei sagte man mir es ist ein offizielles Plakat der Partei und man müsste sich noch mal schlau machen.
Bei Gesprächen mit anderen Bürgern sagte man mir es ist doch Satire und nicht jede Aussage ist wie man sie liest.(Wie kann man nur so humorbefreit sein)
Wenn es Satire ist kann man doch das Wort NAZI gegen viele andere Wörter austauschen wie zum Beispiel: Christ, Sozialist, Kommunist, Islamist und weitere.
Für mich nicht nachvollziehbar.
Ich würde gerne mal deine Meinung dazu hören.
Mit freundlichen Gruß Dieter Borrmann-Nowack Bad Laer
Sehr geehrter Herr B.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht auf Abgeordnetenwatch.
Erlauben Sie mir einige grundsätzliche Anmerkungen zum Thema Wahlwerbung: Die Möglichkeit der Wahlwerbung wird vor allem durch Artikel 5 Grundgesetz geschützt - und zwar sowohl durch dessen Absatz 1 (Meinungs- und Pressefreiheit) als auch durch dessen Absatz 3 (Kunstfreiheit).
Letztlich sind allein die Parteien für die Inhalte ihrer Wahlwerbung selbst verantwortlich. Grenzen gibt es allein da, wo verbotene Parteien Wahlwerbung betreiben oder die Wahlwerbung strafbar ist. Insofern unterliegt die Wahlwerbung den allgemein geltenden Gesetzen.
Vor diesem Hintergrund ist auch Ihr Beispiel zu betrachten. Ob der satirische Ansatz gelungen ist, ist fraglich. Ihr Missfallen können Sie aber nicht zuletzt an der Wahlurne zum Ausdruck bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus