Frage an Ralph Brinkhaus von Jonas H. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Brinkhaus,
im Koalitionsvertrag hat Ihre Partei unter der Überschrift "An die Weltspitze im Bereich der digitalen Infrastruktur" mit den anderen Koalitionsparteien auch die folgende Übereinkunft getroffen: "Durch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Betriebs und der Unterhaltung offener WLAN-Netze stärken wir Freifunk-Initiativen und verbessern die Netzabdeckung."
Als Mitglied einer solchen Initiative weiß ich, dass die Anerkennung der Gemeinnützigkeit noch immer nicht beschlossene Sache ist und welche Einschränkungen das für uns immer noch bedeutet. Mich würde brennend interessieren, bis wann wir hier mit der nächsten, doch hoffentlich positiven Entscheidung im Bundestag rechnen können.
Können Sie sich dafür einsetzen, dass diese Entscheidung möglichst bald auf die Tagesordnung kommt?
Herzliche Grüße
J. H.
Sehr geehrter Herr H.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Eingabe auf Abgeordnetenwatch vom 7. April 2019.
In der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages konnte der federführende Finanzausschuss die Vorlage des Bundesrates, welche die Aufnahme des sogenannten Freifunks in den privilegierten Katalog der gemeinnützigen Tätigkeiten vorsah, nicht mehr abschließend beraten. Nicht zuletzt deshalb blieb das Thema weiter auf der politischen Agenda. Der Bundesrat hat in seiner 972. Sitzung am 23. November 2018 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung zwecks Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk beim Deutschen Bundestag einzubringen, wobei der Gesetzentwurf die vom Bundesrat am 10. März 2017 beschlossene Fassung zum Inhalt hat. Dieser Gesetzentwurf ist als Drucksache 19/6925 verfügbar, jedoch vom Deutschen Bundestag bisher nicht behandelt worden.
Grund hierfür ist die Stellungnahme der Bundesregierung zum dem Antrag des Bundesrates: „Die Bundesregierung begrüßt daher die Initiative des Bundesrates. Jedoch haben die die Regierung tragenden Bundestagsfraktionen im Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 neben der Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Betriebs und der Unterhaltung offener WLAN-Netze weitere Veränderungspotentiale für den Bereich der Gemeinnützigkeit identifiziert. So sieht der Koalitionsvertrag auch die Entbürokratisierung des Ehrenamts sowie die bessere Förderung von bürgerschaftlichem und ehrenamtlichem Engagement vor. Die Bundesregierung wird die steuergesetzlichen Änderungen, die diesbezüglich zur Umsetzung des Koalitionsvertrags erforderlich sind, einschließlich der Förderung des Freifunks, insgesamt in einem Gesetzentwurf bündeln."
Dies soll nach meinem Kenntnisstand im Verlauf dieses Jahres erfolgen. Von einem Vorgriff auf diesen Gesetzentwurf zu den steuerlichen Maßnahmen für das bürgerliche Engagement wird daher von unserer Seite abgesehen. Ich darf Ihnen aber versichern, dass wir auf Arbeitsebene alles tun, um eine schnelle Umsetzung dieses kommenden Gesetzentwurfs zu gewährleisten.
Abschließend erlaube ich mir den Hinweis, dass bereits heute Körperschaften als steuerbegünstigt anerkannt werden, die sich im Bereich des Freifunks engagieren und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dabei kommt als gemeinnütziger Zweck insbesondere die Förderung der Volks- und Berufsbildung oder eine Förderung dieser Zwecke in Betracht. Näheres können Sie mit dem für Sie zuständigen Finanzamt klären.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus