Frage an Ralph Brinkhaus von Heribert K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Brinkhaus,
Die Rentendiskussion geht an einem zentralen Thema vorbei. Ein geringverdienender AN mit 9,19 Euro/Stunde hat ein monatliches Brutto von ca. 1.600 Euro bei 40 Stunden Beschäftigung/Woche. Dieser AN erzielt knapp 0,5 Rentenpunkte bei der DRV, was ihm im Rentenalter bei 35 Beitragsjahren eine Rente von unter 600 Euro beschert. Dieser AN ist später von Sozialtransfers abhängig. Trotzdem "erdreistet" sich der Fiskus, diesem AN während seiner aktiven Beschäftigungszeit ca. 100 Euro Lohnsteuer monatlich abzuflöhen - wohl wissend, dass dieser später in Altersarmut gerät und sein sozialrechtliches Existenzminimum nicht gesichert ist. Das "sozialrechtliche" künftige Existenzminimum wird damit besteuert. Steht das im Einklang mit der Existenzminimumrechtsprechung des BVerfG 2 BvL 5/91? Verstößt der ESt-Tarif in derzeitiger Form nicht gegen das Sozialstaatsprinzip und Art 1 GG? Wäre es nicht viel charmanter, wenn der Fiskus den Verdienst bis 1.600 Euro ausschließlich zugunsten der SV verbeitragt und die o.g. 100 Euro Lohnsteuer der DRV zuzuführt? Grundrente für alle - auch für Beamte und Freiberufler? Haushaltstechnisch: "Linke Tasche" -"Rechte Tasche", da ja die Überschüsse der SV dem Haushaltsüberschuss zugerechnet werden. Bezirke und Kommunen müssten auch nicht meckern - sie würden von Sozialtransfers und Bürokratie entlastet, auch wenn ihr Steueraufkommen dadurch sinkt. Ist es sachgerecht, dass in Vollzeit beschäftigte AN mit einem Brutto von etwa 2.800 Euro die gleiche Rente erhalten, wie die "Respektrentenempfänger", obwohl erstere oft ein vielfaches in die Rente einbezahlt haben?
Für Volk und Vaterland möchte ich zugern den derzeitigen Steuertarif als Berufskollege beim BVerfG überprüfen lassen. Mamutprojekt - Organklage wäre einfacher ... Vielleicht wäre dies aber ein Anstoß für die Fraktion, mit eigenem Stempel die Rentendiskussion zu führen. Der Leistungsgedanke käme zum Tragen und die Arztfrau hätte sich erledigt.
Sehr geehrter Herr K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Eingabe zur Grundrente auf Abgeordnetenwatch.
Zweifelsohne gibt es verschiedene gute Ansätze, um einer Armutsgefährdung im Alter entgegenzuwirken. Ihrer mag durchaus einer hiervon sein. Da ich die Folgen Ihrer Analyse nicht verlässlich einschätzen kann, möchte ich vielmehr auf die Arbeit der Rentenkommission verweisen. Dieses Gremium haben wir zusammen mit dem Koalitionspartner im vergangenen Jahr eingesetzt, mit dem Ziel, Beiträge und Rentenniveau in ein langfristiges Gleichgewicht zu bringen.
Denn sowohl der demografische Wandel als auch die Tatsache, dass die Menschen in Deutschland immer älter werden, stellen uns vor Fragen, deren Antworten genau abgewogen werden müssen. Dabei dürfen wir einerseits nicht vergessen, dass die Möglichkeiten älterer Menschen, Altersarmut aus eigener Kraft zu überwinden, begrenzt sind. Andererseits müssen wir die Interessen der jüngeren Generation, die im Rahmen des Generationenvertrages die Kosten der Sozialleistungen finanzieren wird, miteinbeziehen. Es ist daher Aufgabe der Rentenkommission bis März 2020 einen umfassenden Bericht vorzulegen, auf dessen Grundlage die Politik langfristig die Weichen für eine verlässliche Rentenpolitik stellen kann. In diesem Rahmen werden dann möglicherweise auch steuerpolitische Maßnahmen wie die von Ihnen vorgeschlagene diskutiert.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus