Frage an Ralph Brinkhaus von Axel K. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach der letzten Bundestagswahl gab es Diskussionen, dass die Mitgliederzahl des Bundestages zu hoch sei und in Zukunft verringert werden solle.
Dazu habe ich die zwei folgenden Fragen:
1. was ist bisher unternommen worden, um für 2021 eine erheblich geringere Besetzung des Bundestages zu erreichen?
2. was ist der aktuelle Stand der Dinge?
3. wann rechnet man mit einem konkreten Ergebnis und Abschluss bzw. Durchsetzung?
Mit freundlichen Grüßen
Axel H. K.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch vom 13. Januar 2019.
Obwohl der Deutsche Bundestag im Vergleich zu anderen nationalen Parlamenten und in Relation zur Bevölkerungszahl noch längst nicht das größte Parlament ist, teile ich Ihre Ansicht, dass eine Verringerung der Abgeordnetenzahl notwendig ist.
In diesem Sinne hatte die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag bereits in der vergangenen Wahlperiode einen an den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts orientierten Vorschlag unterbreitet, der die Höchstzahl der Abgeordneten begrenzen sollte. Bedauerlicherweise waren damals weder die SPD-Fraktion noch die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gewillt, dieses Modell mitzutragen.
Umso mehr haben wir begrüßt, dass Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble das Thema gleich zu Beginn der laufenden Wahlperiode erneut auf die Agenda gesetzt hat. Zur Erarbeitung von Eckpunkten einer Wahlrechtsreform wurde im Folgenden eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, in die alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien je einen Abgeordneten entsendet haben.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gestaltet diesen Prozess konstruktiv und offen mit. Dabei ist für uns maßgeblich, dass das bewährte Wahlsystem der personalisierten Verhältniswahl dem Grunde nach beibehalten wird. Wir sind überzeugt, dass es auch im Rahmen dieses Systems ausreichende Stellschrauben gibt, um die Zahl der Bundestagsabgeordneten in Grenzen zu halten. Wichtig ist uns, dass eine mögliche Reform dazu führt, dass schon bei der nächsten Bundestagswahl nach den neuen Regeln gewählt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus