Frage an Ralph Brinkhaus von Christian w. bezüglich Gesundheit
Zum G5 Ausbau die Gesundheit betreffend:
Sehr geehrter Abgeordneter,
Können Sie etwas gegen die geplante Mobilfunkausweitung G5 tun bevor es zu spät ist?
Aus Gesundheitlichen Gründen bereitet mir dies Anliegen große Sorgen.
Die Mobilfunkanbieter verharmlosen und veröffentlichen nur ihre eignen Studien, obwohl es Studien gibt die eindeutig belegen das diese Strahlung Gesundheitlich sehr bedenklich ist! Nicht ohne Grund besteht ja ein Strahlungswert der bis jetzt nicht überschritten werden durfte. Doch mit dem G5 Ausbau wird dieser Strahlungswert bei weitem überschritten und zwar auf Kosten der Gesundheit der Menschen, Tiere und Umwelt!
Außerdem macht es mir Sorgen das nun trotz anfänglicher Überlegung eines Verbots von WLAN in Schulen wegen des Gesundheitsrisikos, nun doch WLAN eingeführt werden soll, da die Bundesregierung offenbar der Meinung zu sein scheint, das die Schüler künftig mit Tablets arbeiten sollen statt mit Papier und Stift.
Sicherlich hat die Bundesregierung große Pläne wie selbstfahrende Autos, Personen-Standortüberwachung durch RFID Chips in der Hand und sonstige Dinge die niemand haben möchte im Sinn, aber ich denke der Gesundheit zuliebe werden bestimmt die Mehrheit der Deutschen Bürger auf diesen Ausbau verzichten!
Ich habe zwei kleine Kinder und möchte nicht das diese an den folgen der andauernden Verstrahlung zu früh an einer schlimmen Krankheit leiden müssen.
Ich freue mich über ihre Antwort.
Mit freundlichem Gruß
C. W.
Sehr geehrter Herr W.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Eingabe auf Abgeordnetenwatch zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen des 5G-Netzausbaus.
Die derzeit gültigen Grenzwerte für Mobilfunkanlagen sind in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) festgelegt. Diesen Bereich bearbeiten das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und das Bundesamt für Strahlenschutz. Die Grenzwerte basieren auf einer wissenschaftlichen Risikobewertung durch internationale und nationale Gremien, wie z.B. der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) und der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK).
Das BMU hat zu etwaigen Gesundheitsbeeinträchtigungen folgendes mitgeteilt: Grundsätzlich bestehen für den gesamten Frequenzbereich bis 300 GHz – also weit über alle im Zusammenhang mit dem Mobilfunk diskutierten Bänder hinaus – in der 26. BImSchV Grenzwerte auf Basis der entsprechenden wissenschaftsbasierten Empfehlungen, insbesondere der Leitlinien der ICNIRP. Insbesondere kommen die WHO, der wissenschaftliche Ausschuss der EU über neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken sowie die SSK zu der Einschätzung, dass bei Einhaltung der Grenzwerte keine nachgewiesenen gesundheitlichen Wirkungen der hochfrequenten elektromagnetischen Felder (im Folgenden EMF) bestehen.
All dies gilt im Grundsatz auch für 5G sofern die Grenzwerte eingehalten werden. Bei den Frequenzen im Mikrowellenbereich bei 26 GHz – ein Bereich, der nicht zur Versteigerung ansteht – bestehen noch etwas größere Unsicherheiten hinsichtlich der Wirkungen und damit ein entsprechender Forschungsbedarf.
Sehr geehrter Herr W., aus alledem ergibt sich, dass das BMU insoweit Ihre Bewertung nicht teilt, dass schädliche Auswirkungen der hochfrequenten elektromagnetischen Felder unterhalb der Grenzwerte auf die menschliche Gesundheit zu befürchten sind.
Dennoch ist es aus Sicht des BMU erforderlich, beim Ausbau des Mobilfunks und insbesondere dem Aufbau der 5G-Netze mit der Frage der EMF sorgsam umzugehen. Das kann gelingen, wenn EMF-Belange in allen Entwicklungsphasen konsequent berücksichtigt werden, damit die bestehenden hohen Sicherheitsstandards beim vorbeugenden Gesundheitsschutz erhalten bleiben. Dies sieht die 5G-Strategie der Bundesregierung vor. Auch sollten die Felder bei Ausbau und Nutzung des Mobilfunks auf das notwendige Maß minimiert werden, damit wir auch in Zukunft für weitere sich entwickelnde funkbasierte Innovationen offenbleiben können.
Wesentlich ist aus Sicht des BMU auch, dass begleitend zu Entwicklung und Ausbau bestehende offene Fragen durch weitere Forschung geklärt werden. In diesem Zusammenhang ist noch auf den jüngst fertiggestellten 8. Emissionsminderungsbericht der Bundesregierung hinzuweisen, der die diesbezüglichen Vorhaben der vergangenen zwei Jahre darstellt und auswertet und einen Ausblick auf die Schwerpunkte der nächsten Jahre gibt.
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag wird neben der Förderung des technologischen Fortschritts, die durch den anstehenden weiteren Mobilfunknetzausbau zu erwarten ist, bei ihrer Arbeit stets auch die von Ihnen adressierten gesundheitsrelevanten Aspekte berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus