Copyright: Tobias Koch
Ralph Brinkhaus
CDU
0 %
/ 28 Fragen beantwortet
Frage von Joerg B. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Joerg B. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,
mit großem Erstaunen lese ich, dass die CDU der Deutschen Umwelthilfe die Gemeinnützigkeit aberkennen möchte.

Finden Sie nicht auch, dass diese Vorgehensweise der Geschichte von Hiob gleicht?

Mit freundlichen Grüßen,
Joerg Borgstedt

Copyright: Tobias Koch
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13. Dezember 2018 zur Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe.

Es ist richtig, dass auf dem 31. Bundesparteitag der CDU Deutschlands auch der Beschluss C 113 gefasst wurde, in dem gefordert wird zu prüfen, ob die Deutsche Umwelthilfe die Kriterien für die Gemeinnützigkeit erfüllt.

In diesem Zusammenhang ist es mir ein Anliegen, klarzustellen, dass jede Körperschaft, die die Vorgaben des § 52 Abgabenordnung (AO) erfüllt, einen Rechtsanspruch auf Feststellung der Gemeinnützigkeit hat. Zuständig ist die jeweilige Finanzbehörde – und niemand anderes. Die Anforderungen des § 52 AO gelten gleichermaßen für sämtliche Körperschaften und selbstverständlich auch für die Deutsche Umwelthilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Brinkhaus

Was möchten Sie wissen von:
Copyright: Tobias Koch
Ralph Brinkhaus
CDU