Frage an Ralph Brinkhaus von Dr.Dietrich S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Fragen zum UN-Migrationspakt:
1)Glauben Sie, dass nach Unterzeichnung des Migrationspaktes eher mehr oder eher weniger Migranten nach Deutschland streben?
2)Der Pakt ist nicht rechtsverbindlich, Deutschland behält seine nationale Souveränität. Glauben Sie, dass andere Staaten das anders sehen und sich durch den Pakt gebunden sehen und Hilfeleistungen für Migranten so erhöhen, dass sie nicht mehr nach D, sondern in andere (ihre) Länder streben?
3)Es gab eine Petition gegen die Unterzeichnung des Migrationpaktes. Diese wurde ausgesetzt wegen Störung des "interkulturellen Dialogs". Am 21.November wurde die Petition wieder freigegeben, Frist bis 19.Dezember. Anschließend sollte sich der Petitionsausschuss des Bundestags damit befassen. Die Unterzeichnung des Paktes soll aber bereits am 10. Dezember stattfinden. Was glauben Sie, wie sich ein Bürger fühlt, wenn er so zum Narren gehalten wird?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Eingabe vom 25. November 2018 zum Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration (im Folgenden UN-Migrationspakt) auf dem Portal Abgeordnetenwatch.
Inhaltlich möchte ich Sie auf meine Antwort an Herrn Lütz verweisen und zu Ihrer Frage 2 ergänzen:
Durchaus erhoffen wir uns auch eine Reduzierung von Migration nach Deutschland. Ich möchte Ihnen hier einige Ziele des UN-Migrationspaktes darlegen, auf denen diese Annahme gründet:
Ziel 2 des UN-Migrationspaktes sieht vor, dass förderliche politische, wirtschaftliche und soziale Bedingungen sowie Umweltbedingungen in den Herkunftsländern geschaffen werden, unter denen die Menschen in ihren eigenen Ländern ein friedliches, produktives und nachhaltiges Leben führen können. Es geht also darum, Fluchtursachen in den Herkunftsländern zu bekämpfen.
Ziel 15 des UN-Migrationspakts sieht die Gewährleistung des Zugangs von Migranten zu Grundleistungen vor. Werden Grundleistungen nun weltweit zugänglich gemacht – dies ist bei uns bereits der Fall –, so mindert dies auch den Anreiz, nach Deutschland auszuwandern.
Im deutschen Kerninteresse liegen auch die Möglichkeiten von Rücküberweisungen in Herkunfts- und Transitländer, die ebenfalls einen Beitrag zur Reduzierung von Migration in unser Land leisten können.
Was Ihre dritte Frage angeht, so möchte ich zunächst abstrakt das Verfahren erklären:
Zu Beginn der neuen Wahlperiode haben sich alle Fraktionen auf Richtlinien für die Behandlung von öffentlichen Petitionen geeinigt haben. Diese finden Sie hier: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/richtline-oep/532092.
Der Ausschussdienst – sprich das Ausschusssekretariat – hat die Aufgabe, auf Basis dieser Richtlinien Vorschläge für den Petitionsausschuss zu erarbeiten. Auf dieser Grundlage entscheidet der Ausschuss dann über die Veröffentlichung einer Petition. Wichtig zu wissen ist dabei, dass die weitere Bearbeitung der Petition völlig unabhängig von der Frage einer Veröffentlichung erfolgt.
Bezüglich des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration sind mehrere Petitionen eingegangen, die zunächst gesammelt wurden und über die der Ausschuss nun zeitnah zusammen beraten will. Eine abschließende Entscheidung, ob die von Ihnen angesprochene Petition veröffentlicht wird, steht also noch aus und ist noch nicht gefallen. Insofern kann ich Ihre Angaben nicht verifizieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus