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Ralph Brinkhaus
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Frage von Franz M. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Franz M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,

die Bundesregierung unter Bundeskanzlerin Merkel will demnächst den Migrationspakt der UNO unterzeichnen. Die Regierungsfraktionen, darunter natürlich die CDU/CSU-Fraktion haben diese Unterzeichnung im Bundestag auch verteidigt und dabei darauf hingewiesen, dass dieser Pakt wichtig, aber unverbindlich ist (siehe https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-11/un-migrationspakt-zustimmung-bundestag-debatte-streit-afd). Immer mehr der deutschen Partnerländer aus EU und NATO sind da inzwischen anderer Meinung. Am Ende wird Deutschland den Pakt wohl zusammen vor allem mit wenig demokratischen Staaten der Dritten Welt unterzeichnen. Können Sie mir hierzu folgende Fragen beantworten: a) Warum ist es wichtig, einen unverbindlichen Pakt überhaupt zu unterzeichnen? b) Welche Folgen hat die Unterzeichnung für Deutschland? c) Wenn Deutschland diesen Pakt mit vielen Staaten der Dritten Welt unterzeichnet, dann werden diese Länder doch sicher damit zu sicheren Herkunftsstaaten? Oder unterzeichnet Deutschland Pakte mit Staaten, die man gleichzeitig für so unsicher hält, dass man Personen, die aus diesen Staaten stammen, für anerkennungswürdige Asylbewerber hält? Wäre das nicht höchst widersprüchlich?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.

vielen Dank für Ihre Eingabe vom 19. November 2018 zum Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration (im Folgende UN-Migrationspakt).

Zunächst einmal wird die breite Mehrheit der UN-Mitglieder – mehr als 180 Staaten – am 10./11. Dezember 2018 in Marrakesch/Marokko dem UN-Migrationspakt zustimmen. Unterschrieben wird der UN-Migrationspakt nicht. Wie bereits in der Antwort an Herrn Lütz dargestellt, ist der UN-Migrationspakt auch kein völkerrechtlicher Vertrag und nicht rechtsverbindlich.

Es besteht ferner kein Automatismus zwischen der Anerkennung eines sicheren Herkunftslandes und der Billigung des UN-Migrationspaktes. Im deutschen Interesse ist aber durchaus, dass die Rücknahmeverpflichtung von Herkunfts- und Transitländern im UN-Migrationspakt besonders hervorgehoben wird.

Weitere Informationen erhalten Sie auch hier https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/migration/globaler-migratiospakt/2157180 sowie hier https://www.cducsu.de/spezial/faktencheck-un-migrationspakt .

Lieber Herr M., ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Brinkhaus

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