Copyright: Tobias Koch
Ralph Brinkhaus
CDU
0 %
/ 28 Fragen beantwortet
Frage von Heinz S. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Heinz S. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Herr Brinkhaus.
Bezieht ein Rentner neben seiner Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch eine Betriebsrente, so hat der
Rentner die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für die Betriebsrente allein und in voller Höhe zu tragen.
Ich empfinde diese gesetzliche Regelung als zutiefst sozial ungerecht und unsolidarisch. Ich erwarte nach langjährigen Diskussionen zu diesem Thema nun endlich eine schnelle Gesetzesänderung zu Gunsten der Betriebsrentenbezieher.
Wann ist damit zu rechnen?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen und freundliche Grüße
H. S.

Copyright: Tobias Koch
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schönfeld,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 9. November 2018 auf Abgeordnetenwatch.

Auf dem Bundesparteitag der CDU Deutschlands in Hamburg haben wir am vergangenen Wochenende intensiv über die sogenannte Doppelverbeitragung diskutiert. Letztlich haben sich die Delegierten mit großer Mehrheit für deren Abschaffung ausgesprochen.

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag wird nun prüfen, wie dieser Antrag politisch umgesetzt werden kann. Dabei gilt es, verschiedene Aspekte zu vereinen: Vor allem aber kommen wir nicht umhin die finanziellen Auswirkungen einer Abschaffung der Doppelverbeitragung zu betrachten, die zu erheblichen Beitragsausfällen in der gesetzlichen Krankenversicherung führen würden. Denn derzeit nimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) jährlich rund 5,8 Milliarden Euro aus der Verbeitragung von Versorgungsbezügen der versicherungspflichtigen Mitglieder ein. Der größte Teil hiervon geht auf Beiträge für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge zurück. Eine Halbierung des Beitragssatzes auf Betriebsrenten würde daher zu jährlichen Beitragsausfällen in der GKV in Höhe von 2,9 Milliarden Euro führen.

Eine komplette Rückabwicklung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes, in welchem die Doppelverbeitragung verankert ist, würde rund 40 Milliarden Euro kosten und hätte jährliche GKV-Mindereinnahmen von knapp 3 Milliarden Euro im Jahr zur Folge. Diese Einnahmeausfälle wären durch andere Versicherte – und zwar auch von jenen mit gegebenenfalls geringeren Einnahmen – auszugleichen oder durch das Absenken des Leistungsvolumens zu kompensieren. Beides würde wiederum zu Belastungen anderer Versicherter führen. Das bedeutet, dass damit zwangsläufig auch die künftigen Generationen zusätzlich belastet würden – sie müssten nämlich diese Einnahmeausfälle tragen.

Diesen Aspekt müssen wir ebenfalls in unsere Diskussion miteinbeziehen. Denn der Anteil von Rentnerinnen und Rentnern in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt stetig an – mit einem entsprechenden Anstieg an Leistungen der Krankenversicherten. Dadurch muss die jüngere Generation mehr zur Solidargemeinschaft beitragen als die vorherigen Jahrgänge. Momentan tragen Rentner selbst nur noch rund 40 Prozent ihrer Leistungsausgaben in der GKV mit ihren Beiträgen, während es 1973 noch circa 73 Prozent waren. Das heißt im Umkehrschluss, dass der größte Teil der Versorgungskosten, also rund 60 Prozent, von der Solidargemeinschaft der Versicherten insgesamt getragen wird. Deswegen trägt die Verbeitragung von Versorgungsbezügen zur Generationengerechtigkeit und der Beschränkung der Lohnkosten bei und entspricht daher grundsätzlich der Beitragsgerechtigkeit.

Aus diesen Gründen müssen wir jetzt erst einmal Gespräche darüber führen, wie eine Änderung aussehen könnte, die die Belastungen für alle Betroffenen in der Versichertengemeinschaft verträglich ausgestaltet.

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Brinkhaus

Was möchten Sie wissen von:
Copyright: Tobias Koch
Ralph Brinkhaus
CDU