Frage an Ralph Brinkhaus von Juergen V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Brinkhaus,
im Juni wurde mit Mehrheit der Regierungskoalition eine Beschlussvorlage zur Erhöhung der Obergrenze um 15 Prozent der Parteifinanzen verabschiedet. Heute (6.7.18) wurde diese ebenfalls im Bundesrat beschlossen. Sie haben dieser Erhöhung zugestimmt. Werden nun Armutsrenten auch um 15 Prozent erhöht?. Die Finanztransaktionssteuer ist seit 2011 geplant. Alle im Bundestag vertretene Parteien (2013-2017) stimmten einer Einführung zu. Weshalb sind hier bisher 7 Jahre ohne Entscheidung vergangen obwohl alle Fraktionen der Einführung zugestimmt haben?
Mit bestem Dank für Beantwortung
und freundlichen Grüßen
Zudem muss ich erstaunt feststellen wie schnell Entscheidungen den Bundestag und Bundesrat durchlaufen
J.V.
Sehr geehrter Herr V.,
vielen Dank für Ihre Anfrage bei abgeordnetenwatch.de.
Die politischen Parteien leisten nach unserer Verfassungsordnung einen wesentlichen Beitrag zur politischen Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger. Die Parteien haben in den vergangenen fast 70 Jahren wesentlich zum Erfolg und zur Stabilität der Bundesrepublik beigetragen.
Die Rahmenbedingungen für die Aufgabenerfüllung haben sich für die Parteien allerdings in den letzten Jahren erheblich verändert. Das gilt vor allem für die Auswirkungen der Digitalisierung auf den Prozess der politischen Willensbildung. Ohne hohe Einstiegs- und Betriebsinvestitionen ist die politische Interaktion in einem völlig veränderten medialen Umfeld mit sozialen Medien und ständig zu aktualisierenden Internetauftritten nicht leistbar. Hinzu kommen die Herausforderungen, kommunikativen Angriffen, die auf gezielte Desinformation setzen, zu begegnen. Gleichzeitig entsteht erhöhter Aufwand durch innerparteiliche Partizipationsinstrumente ebenso wie erhöhte Transparenz- und Rechenschaftsanforderungen an Parteien.
Damit die Parteien weiterhin ihrem Auftrag nachkommen können, heben wir die Obergrenze staatlicher Zuschüsse für alle Parteien zusammen von bisher rund 165 Millionen Euro auf 190 Millionen Euro jährlich an. Weitere Anpassungen erfolgen wie bisher nach dem Preisindex. Dabei gilt weiter der Grundsatz, dass der Anteil der staatlichen Parteienfinanzierung die Hälfte der Gesamteinnahmen einer Partei nicht überschreiten darf. Parteien müssen frei und unabhängig vom Staat sein.
Sie haben die Armutsrenten in Deutschland angesprochen. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir für Menschen, die 35 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, eine Grundrente einführen. Die Höhe der Grundrente wird, soweit die entsprechende Person bedürftig ist, 10 Prozent oberhalb der Grundsicherung liegen.
Gemeinsam mit den anderen EU-Staaten wollen wir eine Finanztransaktionssteuer einführen. Derzeit verzögert sich die Einführung, da sich noch nicht genügend Staaten einig sind. Bei der Umsetzung werden wir aber darauf achten müssen, dass Wettbewerbsverzerrungen vermieden und die Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland gewahrt bleiben. Daher macht eine rein nationale Einführung keinen Sinn.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus