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Ralph Brinkhaus
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Frage von Martin O. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Martin O. bezüglich Finanzen

Viele Bürger haben teils beträchtliches Vermögen in Kryptowährungen (z.B. Bitcoin, Ether, Dash) angehäuft und sind der Meinung, dass Aktivitäten im Zusammenhang mit Kryptowährungen (z.B. Akzeptanz als Zahlungsmittel, Handel, Besitz, Mining oder eine andere Form der dezentral vergüteten Bereitstellung von Rechenleistung) von der Privatautonomie gedeckt ist.

Auf der anderen Seite gehen die Juristen in Finanzverwaltung und Aufsichtsbehörden, wenn überhaupt, nur sehr ungelenk mit dem Thema um, da es häufig am Grundverständnis für dezentrale Systeme mangelt.

Was werden Sie tun, um die Privatautonomie der betroffenen Bürger zu schützen und wie stehen Sie zu möglichen Regulierungsbestrebungen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr O.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie sprechen das Thema Kryptowährungen an.

Möglicherweise reagieren Sie auf Pressemeldungen, wonach chinesische Behörden auf Handelsplätze eingewirkt haben sollen, den Handel mit Bitcoin einzustellen. Ich sehe im Moment nicht, dass eine vergleichbare Entwicklung auch in Deutschland oder in Europa ansteht.

Regulatorisch ist bei uns in Deutschland vor allem die Frage wichtig, ab wann eine Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz ausgelöst wird. Hierzu gibt es inzwischen Handreichungen und Hinweise der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen, die im Internet zur Verfügung gestellt werden.

Weitere regulatorische Schritte könnten von der Europäischen Ebene zu erwarten sein. Ein Entwurf der Europäischen Kommission zur Änderung der Vierten Geldwäsche-Richtlinie sieht unter anderem vor, Risiken von Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang mit virtuellen Währungen zu bekämpfen.

Ich gebe Ihnen recht, dass die richtige Einordnung einer Finanzinnovation in das bestehende Regelwerk – welches auf die „klassischen“ Branchen zugeschnitten ist – manchmal etwas dauert und zäh ist. Wie wir uns in Gesprächen mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen überzeugen konnten, ist man hier jedoch deutlich weiter als noch vor ein paar Jahren. So gibt es beispielsweise ein eigenes Referat für „Finanztechnologische Innovationen“, das im Dialog mit jungen Branchen steht und Interessierten eine Anlaufstelle bieten soll.

Einen Grundbestand an Regeln halte ich gerade auf dem Gebiet des Finanzmarkts für unverzichtbar. Hierfür sprechen zum Beispiel Gründe der Wettbewerbsgleichheit unter den Akteuren, des finanziellen Verbraucherschutzes oder der Kriminalitätsbekämpfung. Wichtig ist aber immer die Verhältnismäßigkeit. Gerade Finanzinnovationen sollten nach meiner Überzeugung nicht von vorneherein der vollen Last an Regulierung ausgesetzt sein, sondern erst einmal die Chance haben, sich zu entwickeln. Sobald sich ein Geschäftsmodell erfolgreich am Markt etablieren konnte, sollten allerdings die gleichen Regeln gelten wir für alle anderen. Insofern habe ich in der Vergangenheit wiederholt für die Einrichtung einer „Regulatory Sandbox“ geworben, die gewisse regulatorische Erleichterungen im Gründungsstadium zulässt. Hierüber werden wir in der kommenden Legislaturperiode noch einmal vertieft sprechen.

Im Bereich der Kryptowährungen hatten wir in unseren Gesprächen mit der Branche und der Aufsicht bislang nicht den Eindruck, dass eine „Überregulierung“ droht. Die Privatautonomie sehe ich im Grundsatz weiterhin gewahrt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Brinkhaus, MdB

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