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Ralph Brinkhaus
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Frage von Johanna S. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Johanna S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Halten Sie den Mindestlohn für angemessen und warum gilt er nicht für alle, zum Beispiel konkret für unter 18- Jährige?

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Sehr geehrte Frau S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Mindestlohn, die ich Ihnen gerne beantworte.

Das Gesetz sieht die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns ab dem 1. Januar 2015 in Höhe von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde vor. Dies haben wir im Koalitionsvertrag verabredet, es war eine der Hauptbedingungen für den Eintritt der SPD in die Koalition mit der CDU/CSU.
Auch die Union hat sich im Regierungsprogramm für die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns ausgesprochen. Dieser sollte aber durch die Tarifpartner vorgegeben werden. Nun bestimmt einmalig der Gesetzgeber die Höhe des Mindestlohns, danach ist es Aufgabe einer Kommission, bestehend aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern, über die Mindestlohn-Höhe zu befinden.
Die Höhe des Mindestlohns ermöglicht es einem alleinstehenden Vollzeitbeschäftigten, bei durchschnittlicher Wochenarbeitszeit ein Monatseinkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze gemäß § 850c Absatz 1 Satz 1 ZPO zu erzielen. Die Pfändungsfreigrenze stellt ein (auf die Situation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugeschnittenes) pauschaliertes Existenzminimum dar, das einen moderaten Selbstbehalt sichert. Von daher halte ich die Höhe des Mindestlohns für angemessen, der am 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro erhöht wurde.

Ich halte es auch für richtig, dass der Mindestlohn erst ab einer bestimmten Altersgrenze wirkt. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass der Mindestlohn für Arbeitnehmer ab 18 Jahre zu zahlen ist, denn es muss verhindert werden, dass Jugendliche lieber eine besser bezahlte Aushilfstätigkeit annehmen und sie von Ausbildung und Studium abgehalten werden. Erfahrungen aus anderen Ländern wie Großbritannien und der Niederlande zeigen, dass diese Altersgrenze von enormer Bedeutung für die Jugendlichen ist.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Antworten weiterhelfen. Sie können aber auch gerne einen Termin mit meinem Gütersloher Wahlkreisbüro für ein persönliches Gespräch vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Brinkhaus, MdB

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