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Ralph Brinkhaus
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Frage von Tanja F. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Tanja F. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Warum haben Sie gegen das Verbot von Glyphosat im Bundestag gestimmt und somit die weitere Benutzung möglich gemacht?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau F.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 12. August zum Thema Glyphosat.

Ich gehe davon aus, dass Sie sich auf die namentliche Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Voreilige Neuzulassung von Glyphosat stoppen“ vom 25. Februar 2016 beziehen. Sie haben Recht, bei der Abstimmung habe ich gegen den Antrag gestimmt, wie im Übrigen insgesamt 446 Abgeordnete.

Die Zulassung bzw. ein Verbot von Glyphosat sollte immer auf der Grundlage wissenschaftlicher Fakten erfolgen und der Gesundheits-, Umwelt- und Bienenschutz müssen selbstverständlich gewährleistet sein. Die Forderung nach einem Stopp des Zulassungsverfahrens für Glyphosat war zum Zeitpunkt der Abstimmung wissenschaftlich völlig unbegründet. So hatte sich keine deutsche Bewertungsbehörde für ein Verbot von Glyphosat ausgesprochen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das Julius-Kühn-Institut, das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) und auch das Umweltbundesamt haben die Zulassungsverlängerung für Glyphosat als vertretbar bewertet. Dem war auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gefolgt, ebenso wie die Bewertungsbehörden der übrigen 28 Mitgliedstaaten. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion war und ist es auch weiterhin eine Frage politischer Berechenbarkeit und auch Rechtstaatlichkeit, dass auf dieser fundierten wissenschaftlichen Grundlage eine weitere Zulassung nicht versagt werden darf.

Glyphosat ist für seine Anwendungsgebiete der am besten untersuchte Wirkstoff mit den geringsten Nebenwirkungen für Mensch, Tier und Umwelt. Deshalb hat sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für eine Verlängerung der Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat im Rahmen der bereits geltenden strengen Anwendungsbedingungen ausgesprochen. Damit es keine übermäßige Anwendung von Glyphosat gibt, haben wir in Deutschland bereits Beschränkungen erlassen, z. B. für die Spätanwendung in Getreide und Raps. Bei weiter positiver Studienlage sollte Glyphosat auch zugelassen bleiben. Glyphosat ermöglicht auf vielen Standorten emissionsarme und klimafreundliche Direktsaatverfahren. Grundlage für die Entscheidung für die Weiterzulassung auf EU-Ebene muss, wie gesagt, auch weiterhin die wissenschaftliche Bewertung sein und unter der Prämisse erfolgen, dass Umwelt- und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.

Gerne können wir uns auch persönlich austauschen. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin mit meinem Wahlkreisbüro in Gütersloh.

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Brinkhaus, MdB

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