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Ralph Brinkhaus
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Frage von Juergen V. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Juergen V. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Brinkhaus

Aufgrund einer Reportage des ARD Magazins Panorama vom 7-06-17 zu dubiosen Cum-Ex Geschäften habe ich Fragen an sie,
Der Untersuchungsausschuss steht kurz vor Abschluss. Der Schaden zu Lasten des Steuerzahlers wird mittlerweile auf 31 Mrd. Euro geschätzt (Uni Mannheim, PROF. DR. Christoph Spengel)
Welche Konsequenzen haben die Erkenntnisse diesen über Jahre verschleppten Falls?
Werden zuständige Minister oder Beamte, die trotz Warnungen nicht handelten für Schäden haften müssen-?
Zur Erinnerung: Eine Verkäuferin wurde wegen eines Pfand-Bons von 1 Euro verurteilt.
Des Weiteren wurde im Untersuchungsausschuss aufgedeckt, dass im Finanzministerium ein Beamter, Informationen zu diesen Geschäften an Banken zugespielt hat-
Welche Konsequenzen haben diese Erkenntnisse?
Aus den Ministerien wird immer die Wichtigkeit externer Berater erwähnt.
In diesem Fall haben gerade diese Berater der Ministerien jahrelang nicht vor diesen Geschäften gewarnt, sondern eine Beamtin schon vor vielen Jahren.
Wird im Finanzministerium weiterhin auf externe Beratung gesetzt?
Wurden Berater auf ihre Neutralität geprüft und müssen sie für Schäden haften?

Mit bestem Dank für Beantwortung und freundlichen Grüßen
Jürgen Vanselow

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Vanselow,

vielen Dank für Ihr Interesse am Thema „Cum-Ex-Geschäfte“.

Der Bundestag hatte zur Untersuchung der Cum/Ex-Gestaltungsmodelle bereits Anfang 2016 einen Untersuchungsausschuss (4. Untersuchungsausschuss) unter Vorsitz von Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD) ins Leben gerufen, der sich seit seiner konstituierenden Sitzung am 25. Februar 2016 in insgesamt 45 Sitzungen – teils öffentlich, teils nicht öffentlich – intensiv mit dem Thema beschäftigt hat. Dabei wurden zahlreiche Vertreter aus den Ministerien, den Aufsichtsbehörden sowie den Banken und deren Verbände vernommen und die Hintergründe detailliert aufgearbeitet. Insbesondere sollten die Ursachen der Entstehung dieser Cum/Ex-Geschäfte und ihre Entwicklung untersucht und geklärt werden, ob und wenn ja, wann – rechtzeitig – geeignete Gegenmaßnahmen von Stellen des Bundes ergriffen wurden, ob diese ausreichten und wer gegebenenfalls jeweils die Verantwortung in diesem Zusammenhang trug.

Der Abschlussbericht dieses Untersuchungsausschusses wurde letzte Woche vorgelegt und im Plenum diskutiert. Sie können diesen unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/127/1812700.pdf selbst lesen und sich ein eigenes Bild machen.

Für die Frage, ob Beamte oder Minister sich in diesem Zusammenhang etwas haben zu Schulden kommen lassen, bin ich nicht der richtige Ansprechpartner. Am besten wenden Sie sich direkt an das zuständige Finanzministerium.

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Brinkhaus, MdB

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