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Ralph Brinkhaus
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Frage von Edith N. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Edith N. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,

Ich übernehme seit zehn Jahren die rechtliche Betreuung für Menschen mit geistiger, seelischer und psychischer Behinderung. Die für die Vielfalt der Aufgaben und das notwendige rechtliche Wissen angesetzte Vergütung aus dem Jahr 2005 in Höhe von höchstens 44,00 € inclusive Auslagen erscheint insoweit mehr als fragwürdig. Bei einem Umgang von zwei Stunden für einen mittellosen Heimbewohner und den dagegen gesetzten Erwartung des Systems ist die rechtliche Betreuung insbesondere für den Nachwunchs keineswegs rentabel. Den praktizierende Betreuern bleibt nichts anders über, als mehr Fälle anzunehmen, um die steigernden kosten zu decken. Das alles zu Lasten der Qualität der Betreuung oder der Gesundheit des Betreuers.

Meine Frage an Sie wäre nunmehr: Wie kann es sein, dass nach zwölf Jahren ohne einer Erhöhung des Stundenumfangs sowie der Vergütung, weiterhin deren Anspruch bestritten wird?

Gute Arbeit muss angemessen bezahlt werden. Die notwendige Qualifikation hat seinen Preis. Dem Preis nach zu urteilen, hat die rechtliche Betruung keinen Anspruch an deren Qualität.

Mit freundlichen Grüßen

Edith Nikelowski

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Nikelowsk,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht, gerne gehe ich auf Ihre Frage zum Thema Betreuungsvergütung ein.

Zusammen mit unserem Koalitionspartner haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die Vergütung für rechtliche Betreuungen betreuungsbedürftiger Menschen zu erhöhen. Nach zwölf Jahren ohne Anpassung der Vergütung ist es Zeit, die finanzielle Ausstattung zu verbessern, da haben Sie völlig recht. Sie leisten wertvolle Arbeit, die gerade in unserer alternden Gesellschaft mit Zunahme betreuungsbedürftiger Menschen mehr als wichtig ist. Daher ist eine bessere Vergütung ein richtiger Schritt, um die qualitativ hochwertige Betreuung - die auch Sie leisten - in Zukunft gewährleisten zu können.

Wir befinden uns mit dem Gesetzentwurf im Moment im parlamentarischen Beratungsverfahren. Da auf die Bundesländer durch die Erhöhung der Vergütung höhere Ausgaben zukommen werden, sind wir auf deren Unterstützung im Bundesrat angewiesen. Auch hier sind Gespräche geplant.

Gerne können wir uns auch persönlich austauschen, verabreden Sie einfach einen Termin mit meinem Wahlkreisbüro in Gütersloh.

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Brinkhaus, MdB

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