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Ralph Brinkhaus
CDU
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Frage von Klaus L. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Klaus L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,

wird die Bundesregierung noch vor der Bundestagswahl 2017 das Wahlrecht ändern mit dem Ziel, einen XXL-Bundestag zu vermeiden (d.h. Festschreibung auf max. 630 Abgeordnete)?

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Leimkühler

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Leimkühler,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zum Wahlrecht.

Nach dem geltendem Bundestagswahlrecht werden Überhangmandate ausgeglichen. Dies stellt zwar einerseits sicher, dass der Bundestag unter Wahrung des Erststimmenergebnisses proportional nach dem Zweitstimmenergebnis zusammengesetzt ist. Andererseits kann es aber zu einer erheblichen Vergrößerung des Bundestages führen. Die Wähler wissen also nicht, über wie viele Mandate sie entscheiden, wenn sie ihre Stimme abgeben. Mit der Anzahl der Mandate wachsen weder die Funktionsfähigkeit des Parlaments noch die dazu notwendigen Arbeitsbedingungen der Abgeordneten. Die Größe des Bundestages lässt sich nicht unbegrenzt ausdehnen, ohne dass die Arbeitsfähigkeit des Parlaments leidet. Außerdem sprechen Kostengründe gegen ein allzu großes Parlament.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion tritt daher für eine Begrenzung der Mandatszahl bei der Wahl zum Bundestag ein. Wir versuchen eine Lösung zu finden, die garantiert, dass der Bundestag nicht ins unermessliche wächst. Der Bundestagspräsident hat dazu einen Vorschlag mit einer Höchstsitzzahl von 630 unterbreitet. Eine rechtssichere Umsetzung dieser Vorschläge ist nur durch eine Verfassungsänderung möglich.

Leider konnte mit den anderen Fraktionen bisher noch keine Einigung erreicht werden. Wir suchen weiterhin das Gespräch mit den anderen Fraktionen, um noch vor der Bundestagswahl im Herbst eine Lösung zu finden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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