Frage an Ralph Brinkhaus von Konrad S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Brinkhaus
Die aktuelle Diskussion um die Rente,verdeutlicht einmal mehr,die zukünftige Bedeutung der privaten Vorsorge. Da in absehbarer Zeit nicht mit einer vernünftigen Rendite im festverzinslichen Bereich zu rechnen ist,rückt die langfristige Anlage in Aktien und Fonds immer mehr in den Vordergrund. Zwar langsam aber doch immer mehr entwickelt sich in Deutschland das zarte Pflänzchen Aktienkultur.
Umso unverständlicher ist es,das Steinbrück die Spekulationsfrist auf Aktien vollständig abgeschafft hat,und so auch noch die letzte Anlagealternative zerstört hat.Ausserdem wird dadurch ein verantwortungsbewusster Langfristanleger steuerlich mit einem kurtzfristig orientiertem Zocker gleichgestellt. Meine Frage dazu:Wann wird endlich der dringend benötigten privaten Vermögensbildung Rechnung getragen,und die Spekulationsfrist wieder eingeführt. Wäre hier unter Umständen ein Stufenmodell(z.b.5Jahre 25%,10 Jahre50%,15 Jahre 75%,20 Jahre 100% steuerfrei)sinnvoll,um gerade die langfristigen Anlage für die Altersvorsorge zu fördern? Warum handelt hier der Finanzminister nicht?
Mit freundlichen Grüssen
Summerer Konrad
Sehr geehrter Herr Summerer,
vielen Dank für Ihre Frage zur Spekulationsfrist.
Ich gebe Ihnen vollkommen Recht, dass wir uns mit dem Thema Altersvorsorge – und zwar über alle 3 Säulen (private, betriebliche und staatliche Altersvorsorge) hinweg – befassen müssen und wir müssen uns vor allen Dingen über langfristig tragfähige Lösungen Gedanken machen.
Ich kann verstehen, dass Sie sich die Wiedereinführung der Spekulationsfrist wünschen. In der Tat wurde diese 2009 mit der Einführung der Abgeltungssteuer von 25% auf Kapitalerträge abgeschafft. Für die Einführung der Abgeltungssteuer gab es gute Gründe. Zum einen sollte ein attraktiver und international wettbewerbsfähiger Steuersatz für Kapitaleinkünfte erreicht und die Gewinnermittlung und Verlustverrechnung für Steuerzahler und die Steuerverwaltung vereinfacht werden. Zudem sollten eine einheitliche Besteuerung von Kapitaleinkommen und der pauschale Werbungskostenabzug für mehr Transparenz und weniger Gestaltungsanfälligkeit sorgen. Zuvor wurden Kapitaleinkünfte (Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne) unterschiedlich steuerlich behandelt, die einjährige Spekulationsfrist war dabei eine Besonderheit bei privaten Veräußerungsgewinnen.
Angesichts der ab 2017 vorgesehenen Etablierung des automatischen steuerlichen Informationsaustauschs (demnächst neuer OECD Standard) wird nun häufig auch gefordert, in Deutschland die Abgeltungsteuer wieder abzuschaffen und Kapitaleinkommen dem individuellen Einkommensteuersatz zu unterwerfen. Der individuelle Steuersatz, zu dem dann versteuert werden müsste, wäre dann allerdings wieder höher als der jetzige – sehr niedrige – Steuersatz von 25%. Insofern müssen wir uns genau überlegen, wie wir hier vorgehen wollen und welche Lösung langfristig am ausgewogensten und sinnvollsten ist.
Ihre Anmerkungen und Vorschläge nehme ich gerne mit in die Gespräche mit meinen Kollegen in Berlin.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus