Frage an Ralph Brinkhaus von Mario P. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Guten Tag Herr Brinkhaus,
in diesen Tagen kommen wieder tausende Afrikaner über das Mittelmeer. Wie wollen Sie diese Massenflucht eindämmen? Was passiert eigentlich mit den Afrikanern in Italien? Wie verhindern Sie, dass die Afrikaner nach Deutschland kommen?
Vielen Dank für Ihre Antwort
M. Petzold
Sehr geehrter Herr Petzold,
haben Sie vielen Dank für Ihre Eingabe vom 27. Mai 2016.
Unabhängig davon, aus welchen Regionen die Menschen geflüchtet sind, die zu uns kommen, bringt die Migrationsproblematik viele Herausforderungen mit sich, mit denen wir umgehen müssen. Einerseits müssen wir das Bedürfnis auf Schutz der Flüchtlinge und andererseits auch die Besorgnisse der Menschen um die neuen Konflikte und die Stabilität des Staates entsprechend ausbalancieren. Das ist nicht leicht und bedarf der Zusammenarbeit aller Beteiligten.
Wir haben immer betont, wie wichtig uns eine europäische Lösung in dieser Frage ist und daran arbeiten wir auch weiterhin mit unseren europäischen und außereuropäischen Partnern. Darüber hinaus haben wir in den vergangenen Monaten aber auch eine Reihe von nationalen Maßnahmen zur Regulierung der Flüchtlingskrise beschlossen, darunter das Asylbeschleunigungsgesetzes, das „Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren“ (Asylpaket II), das Datenaustauschverbesserungsgesetz und das „Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern“. Zudem hat sich die Bundesregierung vor kurzem auf einen Entwurf des „Integrationsgesetzes“ geeinigt, welches wir demnächst im Parlament beraten werden.
Die Bundesregierung ist im Übrigen seit langem auf vielen Feldern sehr aktiv, um vor allen Dingen auch die Fluchtursachen zu bekämpfen, damit nicht mehr so viele Menschen ihre Heimat verlassen müssen bzw. nach Beendigung der Konflikte wieder dahin zurückkehren können. So hilft Deutschland zum einen bilateral (z.B. durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)), aber auch gemeinsam mit anderen EU-Staaten und zusammen mit internationalen Hilfsorganisationen (z.B. den Vereinten Nationen und der Weltbank), um die Fluchtursachen vor Ort zu bekämpfen, z.B. durch humanitäre Hilfsprogramme, einer langfristig angelegten Entwicklungszusammenarbeit sowie Aktivitäten der Krisenprävention.
Grundsätzlich ist es so, dass derjenige EU-Staat für die Registrierung und Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist, in dem ein Flüchtling das Territorium der EU zuerst betreten hat. Das für die Durchführung des Asylverfahrens zuständige Land entscheidet dann mithilfe des entsprechenden Asylverfahrens, ob einem Flüchtling ein bestimmtes Aufenthaltsrecht zugestanden wird oder nicht. An diese Bestimmungen hat sich auch Italien zu halten. Letztendlich haben wir es aber natürlich in der EU mit souveränen Staaten zu tun und können nur durch Überzeugungsarbeit und politischem Druck auf Einhaltung der bestehenden Rechtslage hinwirken.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus, MdB