Frage an Ralph Brinkhaus von Monika r. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Brinkhaus,
wie ich erfahren habe, ist Ihre Stellung zum Thema Fracking nicht transparent.
Wie Sie vielleicht wissen, sind inzwischen mehr als 61 % der Bürger für ein Fracking-Verbot in Deutschland.
Bitte machen Sie Ihre Stellung zu dem Thema für mich und andere besorgte Bürger
klar erkennbar.
Danke
mit freundlichen Grüßen
m.ritter
Sehr geehrte Frau Ritter,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Den Einsatz der Fracking-Technologie sehe ich sehr kritisch und setze mich seit Jahren für eine Verschärfung der rechtlichen Regelungen ein. Beim Schutz der Gesundheit der Menschen, der Umwelt und des Trinkwassers darf es keine Kompromisse geben. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD stellt daher zum Einsatz der Fracking-Technologie klar, dass der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit absoluten Vorrang hat. Zudem haben wir dort vereinbart, dass umwelttoxische Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten nicht zum Einsatz kommen dürfen.
Zur Umsetzung dieser Vorgaben des Koalitionsvertrages haben die SPD-geführten Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 1. April ein abgestimmtes Paket von Gesetz- und Verordnungsentwürfen vorgelegt, die am 7. Mai offiziell in den Bundestag eingebracht und an den federführenden Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und weitere mitberatende Ausschüsse zur Prüfung und Beratung überwiesen wurden. Damit hat für uns der parlamentarische Prozess mit den verschiedenen Lesungen im Bundestag, den intensiven Beratungen in den zuständigen Ausschüssen, den Expertenanhörungen sowie vielen weiteren Gesprächen begonnen. Wir nehmen Ihre Bedenken sehr ernst und setzen uns intensiv mit dem Schutz von Gesundheit, Umwelt und Trinkwasser im Gesetzgebungsverfahren auseinander. In den bisherigen Beratungen der Gesetzentwürfe haben wir deutliche Verbesserungen im Vergleich zum Regierungsentwurf und erst recht im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage erzielt. In den nächsten Wochen werden wir ausloten, ob wir noch mehr erreichen können.
Ich vermute, dass Sie mit Ihrer Formulierung "nicht transparent" auf die Aktion "Petitions-Check" von abgeordnetenwatch anspielen, da ich von Bürgern direkt an mich gerichtete Fragen zum Thema Fracking immer beantworte. Inhaltliche Fragen beantworte ich gerne. Auf vielen Wegen bin ich direkt erreichbar. Die Kontaktdaten in Gütersloh und Berlin finden Sie hier: http://www.ralph-brinkhaus.de/kontakt/ . Gerne können wir uns auch zu einem persönlichen Gespräch während einer Bürgersprechstunde oder nach Terminvereinbarung mit meinem Wahlkreisbüro treffen. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass ich mich an Massenanfragen auf privaten Internetportalen nicht beteilige.
Bei der „Petition“ handelt es sich um einen Aufruf, der auf einer privaten Internetseite veröffentlicht wurde. Es erinnert an das Petitionsrecht, das eine lange Tradition als Bürgerrecht hat und in Artikel 17 Grundgesetz garantiert wird. Allerdings kann die Veröffentlichung auf einer Internetseite – auch mit einer anschließenden Bitte an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, ihre Meinung dazu abzugeben - die parlamentarische Beratung einer Petition nicht ersetzen. Eine Petition beim Deutschen Bundestag bietet viele Vorteile und ist auf einfachem Weg möglich.
Eine beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition wird in jedem Fall beraten, unabhängig davon, wie viele Bürger das Anliegen äußern. Petitionen können mit einfachem Schreiben, aber auch online eingereicht werden: https://epetitionen.bundestag.de/epet/peteinreichen.html . Jeder kann eine Petition einreichen und ist dabei weder an eine bestimmte Frist gebunden noch wird er mit Kosten belastet. Es ist auch möglich, Petitionen zu unterstützen und mit zu unterschreiben – dies kann ebenfalls online erfolgen. Jede Petition wird beantwortet und die Antwort begründet. Dies kann bei komplexen Sachverhalten deutlich umfangreicher sein als die Reduzierung auf dafür/dagegen/enthalten und die Beschränkung einer Erläuterung auf 5000 Zeichen. Eine beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition hat auch den Vorteil, dass die Argumente direkt in die Arbeit an den Gesetzentwürfen eingebracht werden können. Die Beschlüsse des Deutschen Bundestages werden im Falle von öffentlichen Petitionen im bereits erwähnten Online-Angebot veröffentlicht. All dies vermag eine „Petition“ auf einem privaten Internetportal nicht zu leisten. Ich empfehle Ihnen, Ihr Anliegen über den Internetauftritt des Deutschen Bundestages einzubringen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus, MdB