Frage an Ralph Brinkhaus von Tobias B. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Brinkhaus!
Ich habe sie in vergangenen Wahl gewählt. Ich war der festen Überzeugung , dass sie einen geeigneten Volksvertreter ( und damit Vertreter meiner Interessen ) darstellen.
Ich bin noch sehr jung , und deswegen ist das Internet und meine Anonymität , sowie meine Sicherheit dort ein großes Thema für mich.
Nun stelle Ich ihnen die Frage : Wie haben sie vor bzw. wie würden sie bzgl. dem "Antrag auf Vorratsdatenspeicherung" stimmen?
Falls sie Ja stimmen würden :
Weswegen? sind sie persönlich davon überzeugt , dass es eine Sinnvolle Anschaffung ist, obwohl Frankreich beispielsweise ebenfalls VDS. hat. Die Franzosen aber nicht mithilfe der VDS. die Anschläge von Paris verhindern konnten?
Gibt es Studien oder Statistiken, die mir als Bürger versichern können, dass die VDS. Sinnvoll , Sicher , effizient und geheim bleibt?
Sind sie über das Urteil des Bundesgerichtshofes bzgl. der VDS. informiert?
soweit.
Ich habe mich mit sechs Freunden ( 18-21 ) die ebenfalls sehr interessiert sind das letzte mal beim Stammtisch Unterhalten . Wir sprachen über die VDS. , diese Fragen und sie als unseren Repräsentanten . Vier von uns haben sie auch gewählt. Wir befürchten nun aber Datenmissbrauch, sowie die Untergrabung unserer Privatsphäre und unserer Rechte als Deutsche Bürger, und fühlen uns im Stich gelassen.
Ich würde mich über eine Antwort Ihrerseits sehr freuen !
Mit Freundlichsten Grüßen
Tobias Brüggekamp
Sehr geehrter Herr Brüggekamp,
vielen Dank für Ihre Frage zur Vorratsdatenspeicherung.
Es ist schön, dass Sie und Ihre Freunde sich für dieses Thema interessieren, auch wenn Sie das Thema kritischer sehen, als ich das tue, da ich der Meinung bin, dass Vorratsdatenspeicherung zur Verbrechensaufklärung wichtig ist.
In vielen Fällen wird es überhaupt erst möglich sein, Verbrechen zu verfolgen, denken Sie beispielweise an Cyberkriminalität und Kinderpornographie. Aber auch Verbindungsdaten von terroristischen Vereinigungen sind bei der Prävention und Aufklärung von Anschlägen wichtig auszuwerten. Gibt uns das einen 100%-igen Schutz vor Verbrechen? Nein, leider nicht, aber es erhöht den Schutz und verbessert die Aufklärung und Erkenntnisse können so präventiv für die Zukunft eingesetzt werden. Die hohen Standards vom Europäischen Gerichtshof und vom Bundesverfassungsgericht müssen dabei selbstverständlich eingehalten werden.
Der Gesetzentwurf ist jetzt in Beratungen und wir nehmen alle Einwände und Bedenken mit in diese Beratungen. Unsere Pflicht ist es aber auch, die Bürger vor Verbrechen zu schützen. Wie ich dann im Bundestag abstimmen werde, hängt auch vom genauen Gesetzestext ab.
Ich schlage Ihnen vor, dass wir uns alle einmal treffen und Sie mir zusammen mit Ihren Freunden Ihre Bedenken schildern. Rufen Sie einfach in meinem Wahlkreisbüro an und wir verabreden einen Termin.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus, MdB