Frage an Ralph Brinkhaus von Nicole G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Brinkhaus,
Thema : Vorratsdatenspeicherung
Wie wirkungslos die Methode als Präventivmaßnahme ist,
hat sich doch gerade erst gezeigt:
In Frankreich gibt es die Vorratsdatenspeicherung schon seit Jahren.
Zwölf Monate lang werden dort Verbindungsdaten gespeichert.
Verhindern konnte das den Terroranschlag nicht.
Warum sollen wir dann anlasslos dennoch überwacht werden?
mfg, Nicole Grothey
Sehr geehrte Frau Grothey,
Vorratsdatenspeicherung soll Verbrechensaufklärung erleichtern und in vielen Fällen überhaupt erst möglich machen. Die staatliche Pflicht zur Strafverfolgung bei begangenen Straftaten sowie zum Schutz der Bürger vor Straftaten steht der Kritik an der Vorratsdatenspeicherung gegenüber.
Meiner Ansicht nach überwiegt der Nutzen mögliche Gefahren, gerade wenn die Nutzung der gespeicherten Verbindungsdaten in eine unmissverständliche gesetzliche Regelung unter Beachtung der Maßgaben des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts einfließen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus, MdB