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Ralph Brinkhaus
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Frage von Dr. Anke K. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Dr. Anke K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,

heute wurde im Dt. Bundestag über einen möglichen Gesetzentwurf diskutiert, der eine Beschränkung der Berufstätigkeit von ausgeschiedenen Mitgliedern der Bundesregierung und Parlament. Staatssekretären für Fälle ermöglicht, in denen die angestrebte Tätigkeit eine Interessenverflechtung mit dem zuvor ausgeübten Amt nahe legt. Wie stehen Sie zu einer solch möglichen Karenzzeit für Politiker, die ausscheiden und nach ihrer aktiven Politikerzeit als Lobbyisten in die Wirtschaft wechseln?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Viele Grüße aus Ihrem Wahlkreis Gütersloh.
Anke Knopp

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Dr. Knopp,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Sie sprechen ein schwieriges Thema an. Der Austausch zwischen Politik und Interessenvertretungen - auch Wirtschaftsinteressen - ist erwünscht. Grundsätzlich ist ein Wechsel zwischen Politik und Wirtschaft daher nicht zu beanstanden. Dabei kann es allerdings zu Interessenkonflikten kommen. Dies gilt sowohl für den Wechsel zwischen Politik und Wirtschaft als auch für den Wechsel zwischen Politik und NGOs, Gewerkschaften, Stiftungen etc. Es ist wichtig, dass Politiker verantwortungsvoll mit solchen Konfliktsituationen umgehen.

Die von Ihnen erwähnten Anträge - konkrete Gesetzentwürfe gibt es derzeit nicht - wurden zur Beratung in die zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages überwiesen. In diesen Beratungen wird zu klären sein, inwieweit neue Regelungen erforderlich sind und wie diese gegebenenfalls genau ausgestaltet sein sollten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ralph Brinkhaus

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