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Ralph Brinkhaus
CDU
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Frage von Eva-Maria und Hans D. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Eva-Maria und Hans D. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,

im Februar dieses Jahres hatten Sie uns zu unserer Frage zur Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption u.a. wie folgt geantwortet:

" ..., dass die Verhinderung und Bekämpfung von Korruption ein sehr wichtiges Anliegen ist. Deutschland ist dabei insgesamt auf einem guten Weg. Dies bestätigen auch unabhängige internationale Studien."

und

"Trotz der auch in der Anhörung von den juristischen Sachverständigen vielfach geäußerten Bedenken diskutieren wir im Deutschen Bundestag – hier insbesondere im Rechtsausschuss – intensiv, wie eine Umsetzung des VN-Übereinkommens erfolgen kann."

Dem stehen folgende Fakten gegenüber:

1. Am 12.06.2013 hatte der Rechtsausschuss das Thema über "Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung" aufgrund der Regierungsmehrheit zum achten Mal vertagt! (CDU/CSU u. FDP zus. 20 Sitze – SPD, B90/Die Grünen, Die Linke zus. 17 Sitze)

2. Am 27.06.2013 hatte die Regierungsmehrheit im Deutschen Bundestag den Antrag der Opposition über die Abgeordnetenbestechung abgeblockt.

3. Am 31.07.2013 meldete Transparency International, "dass Deutschland die Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) zur Verschärfung der Parteienfinanzierung und der Abgeordnetenbestechung zum dritten Mal nicht fristgerecht umgesetzt hat." Dazu gibt es ein Sonderverfahren des Europarates gegen Deutschland.

Den von Ihnen gesehenen "guten Weg", können wir nicht feststellen und die dauernde Vertagung kann auch der größte Optimist nicht als "diskutieren wir ... intensiv" umdeuten. Der Gesamteindruck Ihrer Darstellung ist irreführend.

Ein ernsthaftes und glaubwürdiges Bemühen um eine Lösung sieht nach unserer Auffassung anders aus.

Wie erklären Sie dem Wähler diesen eklatanten Widerspruch zwischen Wort und Tat?

Für Ihre Antwort bedanken wir uns im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Eva-Maria und Hans Dietrich

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Dietrich,
sehr geehrter Herr Dietrich,

vielen Dank für Ihre erneute Frage zur Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption.
In meiner Antwort vom 20.02.2013 habe ich bereits ausführlich auf die rechtlichen Schwierigkeiten hingewiesen, daran hat sich nichts geändert.

Ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Erweiterung der Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung erreichte den Bundestag Mitte Juni 2013 und damit zu spät für eine inhaltliche Befassung des Rechtsausschusses in der zu Ende gehenden Wahlperiode. Der Vorstoß des Bundesrates unterstreicht aber noch einmal, dass die rechtlichen Probleme bei der Umsetzung der UN-Konvention bisher nicht gelöst werden konnten. Die parlamentarischen Beratungen werden daher in der nächsten Wahlperiode weitergehen und auch CDU und CSU werden weiter diskutieren, wie eine Umsetzung des Übereinkommens erfolgen kann.

Ein Stimmenkauf ist im Übrigen bereits jetzt strafbar.

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Brinkhaus, MdB

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