Frage an Ralph Brinkhaus von Mario B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Brinkhaus,
in der FAZ am Sonntag erschien vor Kurzem unter der Überschrift " Was ist faul an den Inseln?"
ein sehr informativer Artikel zum Thema Steuerparadiese (siehe Link anbei).
Meine Frage an Sie:
a) Können Sie mir Ihre Position zum dargestellten Thema "Steuerparadiese kurz erläutern ?
b) Welche Initiativen im Problemfeld "Steuerparadiese" planen Sie demnächst in den Bundestag einzubringen?
Mit Dank und besten Grüßen
Dipl.-Ing. Mario Bloem
FAZ am Sonntag / Was ist faul an den Inseln? :
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/steuerparadiese-was-ist-faul-mit-den-inseln-12126120.html
Sehr geehrter Herr Bloem,
haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gerne beantworte.
Bei dem Thema "Steueroasen" geht es um verschiedene Aspekte.
Soweit Steuerhinterziehung in Rede steht, geht es um ein kriminelles Tun. Die Union hat in den letzten Jahren entscheidende Akzente bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung gesetzt. Durch das Jahressteuergesetz 2009 - noch unter der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD - wurde die (strafrechtliche) Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung auf zehn Jahre verlängert. Die jetzige Koalition aus CDU/CSU und FDP hat außerdem im Jahr 2011 dafür gesorgt, dass die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige deutlich verschärft wurden. Straffreiheit erlangt nur noch, wer vollständig alle Teile der Steuerhinterziehung aufdeckt, sich also nicht nur „scheibchenweise“ offenbart.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Herstellung von Transparenz. Hierfür gibt es die bilateralen Abkommen (Doppelbesteuerungsabkommen, Informationsaustausch-Abkommen), mit denen der geltende OECD-Standard für den Austausch von steuerlich relevanten Informationen verankert werden soll. Der derzeitige OECD-Standard, den Deutschland mit den anderen Staaten nach und nach umgesetzt hat, sieht eine Information „auf Ersuchen“ vor. In der laufenden Wahlperiode sind 36 solcher bilateraler Abkommen abgeschlossen werden. Der frühere SPD-Bundesfinanzminister Steinbrück hat es lediglich auf 6 solcher Abkommen gebracht.
Darüber hinaus hat Deutschland zusammen mit fünf anderen europäischen Staaten vereinbart, bei der Vereinbarung eines erweiterten automatischen Informationsaustauschs, der sich auf alle Kapitaleinkünfte erstreckt, voranzugehen. Dieser Standard soll EU- und weltweit etabliert werden.
Vorbild für den automatischen Informationsaustausch ist das sog. FATCA-Abkommen, welches fünf europäische Staaten (jeweils separat) mit den USA geschlossen haben. Durch das Abkommen verpflichten sich die Vertragsparteien, steuerrelevante Daten von Finanzinstituten zu erheben und regelmäßig auszutauschen. In Deutschland hat der Bundestag am 27. Juni 2013 - auf Initiative der Koalition von CDU/CSU und FDP - das Umsetzungsgesetz zu diesem völkerrechtlichen Vertrag verabschiedet.
Von der Steuerhinterziehung ist ein weiteres Thema, die aggressive Steuergestaltung großer internationaler Konzerne, zu trennen. Multinationale Unternehmen nutzen Schlupflöcher im internationalen Steuerrecht aus, um ihre Steuerlast erheblich zu reduzieren. Dieses Handeln ist legal, aber unerwünscht, da den einzelnen Nationalstaaten erhebliche Mindereinnahmen entstehen.
Die Union verfolgt hier konsequent die Linie, Gewinnverlagerungen multinationaler Unternehmen zu unterbinden und Steueroasen entsprechend auszutrocknen. Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble hat sich mit seinem britischen und dem französischen Kollegen an die Spitze einer Bewegung gesetzt, die entsprechende Arbeiten vorantreibt.
Unter maßgeblicher Unterstützung der deutschen Bundesregierung hat die OECD einen Aktionsplan gegen "Base Erosion and Profit Shifting" (BEPS) ausgearbeitet und im Juli 2013 vorgelegt. Dieser wurde von den G20-Finanzminister im Rahmen des Treffens am 19./20. Juli 2013 gebilligt. Es handelt sich um einen Katalog von 15 Maßnahmen, auf dessen Grundlage bis Ende 2015 wirksame und international abgestimmte Regelungen gegen BEPS erarbeitet werden sollen.
Beispielsweise ist im Bereich der digitalen Wirtschaft (E-Commerce) eine Besteuerung der erheblichen und immer größer werdenden Gewinne sicherzustellen.
Zudem sollen Regelungen entwickelt werden, um sog. hybride Gestaltungen zu unterbinden. Gemeint sind verschiedene Möglichkeiten der internationalen Nichtbesteuerung durch Gestaltungen, bei denen ein Sachverhalt von zwei Staaten unterschiedlich steuerlich qualifiziert wird. Durch solche Gestaltungen können multinationale Unternehmen eine verringerte Besteuerung ihrer Gewinne bewirken.
Bekannt sind etwa Modelle, bei denen verbundene Unternehmen im Ausland Zinsaufwand geltend machen können, während die entsprechenden Einnahmen in Deutschland als steuerfreie Dividenden behandelt werden. Hier ist die Koalition von CDU/CSU und FDP auf nationaler Ebene bereits tätig geworden. Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz ist diese Möglichkeit beseitigt worden.
Was den Aktionsplan angeht, so sollen einige Regelungen bereits im kommenden Jahr 2014 vorgelegt werden, andere bis 2015. Die Union setzt sich dafür ein, diese Regelungen jeweils zeitnah umzusetzen.
Das Regierungsprogramm der CDU Deutschlands für die kommende Legislaturperiode hält als Ziel ausdrücklich fest: „Internationale Großkonzerne sollen angemessen besteuert werden. Wer in Deutschland wirtschaftlich aktiv ist, soll hier auch Steuern zahlen. Einem überzogenen und aggressiven Ausnutzen von Unterschieden in den Steuersystemen der verschiedenen Länder ist entgegen zu wirken.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus, MdB