Frage an Ralph Brinkhaus von Dr. Anke K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Brinkhaus,
die Bundestagswahl wird gemeinhein als DAS Symbol für die politische Partizipation verstanden. Nun dürfen nicht alle Menschen, die in Deutschland leben auch wählen, weil sie keinen deutschen Pass haben.
Wie stehen Sie zur Beibehaltung der doppelten Staatsbürgerschaft?
Verstehen Sie sich trotzdem auch als Ansprechpartner für die Menschen, die aufgrund des fehlenden Passes nicht wählen dürfen? Wie machen Sie das deutlich?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Viele Grüße
Anke Knopp
Sehr geehrte Frau Dr. Knopp,
vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gerne beantworte.
Selbstverständlich fühle ich mich für alle Menschen in meinem Wahlkreis verantwortlich und jeder kann mit seinen Anliegen zu mir kommen.
Ich halte es aber auch für richtig, dass das Wahlrecht bei den Bundestagswahlen auf Deutsche im Sinne des Grundgesetzes beschränkt ist. Aus meiner Sicht sollten doppelte Staatsbürgerschaften immer die Ausnahme bleiben und nicht zum Regelfall werden, denn die Loyalität zu einem Staat ist nicht teilbar. Aus diesem Grunde möchte ich die Menschen mit Migrationsgeschichte auch ermutigen, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen, damit sie in unserem Land noch besser integriert sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus, MdB