Frage an Ralph Brinkhaus von Walther O. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Brinkhaus,
der Presse habe ich vor einiger Zeit entnommen, dass das schwedische Unternehmen Vattenfall den deutschen Staat auf 3,7 Mrd. Euro Schadensersatz aufgrund des Atomausstieges vor einem Schiedsgericht verklagt hat. Als Steuerzahler würde mich interessieren, wie das Schiedsgericht entschieden hat. Gibt oder gab es noch andere Klagen vor Schiedsgerichten gegen Bund, Länder und Kommunen und wie wurde entschieden?
Warum sind Verfahren oder zumindest die Urteile von Schiedsgerichten nicht öffentlich? Es geht ja um öffentliche Gelder.
Wer sind die Richter an solchen Schiedsgerichten und wer beruft sie?
Zu guter Letzt: Sollen durch das Freihandelsabkommen mit den USA auch solche Schiedsgerichte eingeführt werden, so dass amerikanische Konzerne Schadensersatz von staatlichen deutschen Stellen und deutsche von amerikanischen einfordern können?
Freundliche Grüße
Walther Oppermann
Sehr geehrter Herr Oppermann,
vielen Dank für Ihre Frage.
Das von Ihnen angesprochenen Verfahren ist noch nicht beendet und Sie werden sicherlich verstehen, dass ich mich zu einem noch laufenden Schiedsgerichts-Verfahren nicht äußern kann.
Gerne erläutere ich Ihnen die Vorteile eines Schiedsgerichtsverfahrens. Gegenüber der staatlichen Gerichtsbarkeit gibt es hier in der Regel eine erhebliche Verfahrensbeschleunigung sowie mögliche Kostenvorteile insbesondere bei Verfahren mit großem Streitwert. Dadurch wird beispielsweise auch eine Verjährung eines Streitfalles gehemmt.
Die Schiedsrichter können die Parteien selbst bestimmen, das hat den Vorteil, dass Schiedsrichter ausgewählt werden, die dem Fall entsprechend über rechtliche oder technische Expertisen verfügen. Schiedsgerichtsverfahren sind nicht öffentlich, denn es geht – wie auch in diesem Fall - um wirtschaftliche Firmeninterna, die nicht öffentlich zu machen sind.
Ferner kann das Verfahren flexibler an die Wünsche der Parteien angepasst werden, zum Beispiel was den Verhandlungsort und die Verhandlungssprache angeht, was gerade bei Verfahrensgegnern aus unterschiedlichen Ländern von großem Vorteil ist. Deshalb kann das Schiedsgericht als neutrales Forum dienen, so dass keine der Parteien einen „Heimvorteil“ hat.
Ich hoffe, ich konnte mit meinen Erläuterungen ein wenig zum Verständnis für ein solches Verfahren beitragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus, MdB