Frage an Ralph Brinkhaus von Dieter C. bezüglich Finanzen
Guten Tag, sehr geehrter Herr Brinkhaus,
Sie äußern bei dem Thema Girokonto für jedermann die Ansicht freiwillige Verpflichtungen sind besser als Gesetze. Was freiwillige Verpflichtungen in der Wirtschaft, insbesondere bei Banken bewirken hat man ja wohl in den letzten Jahren gesehen. Bitte erklären Sie mir doch warum der Bürger kein gesetzliches Anrecht auf ein Konto haben soll, aber gleichzeitig zur Rettung der "systemrelevanten", unsinniges Wort, Banken verpflichtet wird.
Sehr geehrter Herr Conradt,
wie ich auch in meiner Rede im Plenum zu diesem Thema ausgeführt habe, ist der Zugang zu einem Girokonto für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sehr wichtig. Ich setze mich aktiv dafür ein, dass jeder Zugang zu einem Konto erhält. Dies haben wir im Deutschen Bundestag in einem Entschließungsantrag im Juni 2012 auch so beschlossen. Als Reaktion darauf haben alle öffentlich-rechtlichen Sparkassen eine bindende Selbstverpflichtung zur Einrichtung eines "Bürgerkontos" abgegeben. Sie verpflichten sich darin auch, Entscheidungen der Schlichtungsstelle des DSGV anzuerkennen.
Zudem hat die Europäische Kommission in der vergangenen Woche wie erwartet einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, der alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, sicherzustellen, dass jeder Bürger Zugang zu einem Zahlungskonto bei einem Zahlungsdienstleister erhält.
Aufgrund der Selbstverpflichtung und der sich abzeichnenden europäischen Regelung, in deren Zusammenhang der Deutsche Bundestag in jedem Fall eine nationale Umsetzung beschließen muss, ist eine zusätzliche gesetzliche Regelung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sinnvoll. Das Problem, das in Deutschland auch im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten ohnehin nicht groß ist, ist durch die Selbstverpflichtung faktisch gelöst.
Welche freiwillige Verpflichtung der Banken und deren Nichtbeachtung zur Krise geführt haben, müssten Sie mir noch einmal erläutern.
Wir haben in den letzten Jahren Einiges unternommen, um das in der Krise verloren gegangene Vertrauen zurück zu gewinnen. Dazu gehören viele Regulierungsgesetze, die wir auf den Weg gebracht haben und die der Fehlervermeidung, einer verbesserten Fehlertragfähigkeit, einer verbesserten Aufsicht und einer mögliche Restrukturierung sowie einem verbesserten Anlegerschutz dienen. Damit haben wir Regeln beschlossen, die verhindern sollen, dass es zu neuen Krisen kommt. Da man Krisen nicht grundsätzlich ausschließen kann, werden Kosten zukünftiger Krisen vom durch die Bankenabgabe gespeisten Restrukturierungsfonds getragen, bevor der Steuerzahler haftet. Sie können dies im Einzelnen in meiner Rede vom 17.5.2013 noch einmal genau nachhören, die sie auf meiner Internetseite unter http://www.ralph-brinkhaus.de finden können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ralph Brinkhaus