Frage an Ralph Brinkhaus von Franco F. bezüglich Finanzen
Vielen Dank,
Ich habe noch 2 weitere Fragen:
1. Da ich mich mit dem Thema Finanzsystem, nun mehr als 25 Jahren beruflich beschäftige, können Sie davon ausgehen, dass meine Fragen, sehr wohl überlegt waren, denn an das eigentliche Problem, sind Sie gar nicht heran gegangen – die Zinsen - diese werden in unserem Schuldgelsystem nie mit produziert, so dass sie in der Geldmenge fehlen um tatsächlich, alle Schulden zurück zahlen zu können! Im jetzigen System, ist eine vollständige Begleichung aller Schulden, aus dem o. g. Grund völlig ausgeschlossen – Zinseszinsen wachsen exponentiell und daher knallt auch ein Rettungsschirm nach dem anderem durch aber der ESM, ist ja ein Blankoscheck für einige Bio. €.
Das o. b. System, sorgt für Leistungslose Einkommen, die von anderen Menschen erarbeitet werden müssen und genau da ist gerade Krise – nirgends wo anders. Die Summe aller Zinsverbindlichkeiten übersteigen ja mittlerweile alle Steuereinnahmen von Kommunen, Bund und Länder.
Es ist doch gerade so, dass private Geschäftsbanken, händeringend solvente Schuldner suchen und die Geschäfte etc. sind voll.
2. In dem von Ihnen benannten Rechtsstaat, arbeiten heute massenhaft Menschen, für weniger als 3,-- € die Stunde und das in der Industrieproduktion – selbst wenn sie 30 Tage im Monat arbeiten und jeweils 18 Std. schaffen bedeutet das, 1.620 € Bruttomonatsentlohnung – bei einer 40 Std. Woche erhalten diese Arbeiter dann sagenhafte 528,-- € Brutto im Monat – wie das mit den Art. 1 und 20 GG zu vereinbaren ist, müssen Sie mir bitte einmal erklären.
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/schlachtbetriebe-dumpingstandort-deutschland/7960802.html
Wie kann es ein Rechtsstaat zulassen, dass Menschen unter den o. g. Umständen arbeiten müssen während in der gleichen Republik, z. B. ein Herr Wienand für 19 Monate HRE-Vorstandstätigkeit, 240.000,-- € Pension ab dem 60. Lebensjahr erhält, währenddessen die o. g. Arbeiter dafür einige tausend Jahre arbeiten müssen? (kein Platz mehr-leider)
Sehr geehrter Herr Frascella,
haben Sie vielen Dank für Ihre ergänzenden Bemerkungen.
In dem von Ihnen zitierten Artikel heißt es zutreffend, dass für Leiharbeit in Deutschland ein Mindestlohn besteht.
Im Übrigen sind sittenwidrige Löhne nach den allgemeinen Regeln des BGB nichtig. Das Bundesarbeitsgericht hat wiederholt in diesem Sinne geurteilt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ralph Brinkhaus