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Ralph Brinkhaus
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Frage von Gerrit B. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Gerrit B. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,

Bei dem Betreuungsgeld geht es um „das Wohl unserer Familien und Kinder, das kostbarer ist als alle Schätze der Welt“. Dieses Zitat stammt von Dorothee Bär, der familienpolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und stellvertretende Generalsekretärin der CSU, in der F.A.Z. vom 15. Juni. Leider entzieht es sich mir, was diese Aussage mit der Einführung des Betreuungsgeldes zu tun hat. Viele wichtige Sozialverbände und andere gesellschaftliche Akteure haben sich gegen das Betreuungsgeld ausgesprochen. In anderen Ländern wird dieses Modell gerade abgeschafft. Es ist nicht zu rechtfertigen das ausgerechnet jene Kinder die am schlimmsten von Kinderarmut betroffen sind (Kinder von sogenannte Hartz4-Empfängern) nicht von dem Betreuungsgeld profitieren werden. Sogar Elterninitiativen sind gegen dieses Gesetzesvorhaben, was ein höchst seltener Vorgang in der Bundesrepublik ist: Menschen die direkt finanziell durch ein Gesetz profitieren werden, begehren öffentlich gegen genau dieses Gesetz auf. Aber auch im Parlament ist erheblicher Widerstand gegen das Gesetz zu verspüren. Neben den Oppositionsparteien gibt es auch innerhalb der Regierungsfraktionen von CDU und FDP erheblichen Widerstand gegen das vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz. Nun sind die Verhandlungen abgeschlossen und der Widerstand innerhalb der Union scheint sich nicht mehr zu artikulieren:

Deshalb hier meine Fragen:
Wie stehen Sie inhaltlich zum Betreuungsgeld?
Werden Sie bei der Abstimmung im Deutschen Bundestag für das vom Bundeskabinett beschlossene Betreuungsgeld stimmen?

Herzlichen Dank schon mal im voraus für Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen
Gerrit Barembruch

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Barembruch,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Diskussion um das Betreuungsgeld geht auch in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion weiter, und ich gehe davon aus, dass das Gesetz den Bundestag nicht so verlassen wird, wie es hineingekommen ist.

Es gibt gute Gründe für und gute Gründe gegen das Betreuungsgeld, und ich denke es lohnt jede Diskussion. Eine Stigmatisierung der jeweils anderen Seite, wie sie von vielen Diskutanten vorgenommen wird, lehne ich allerdings entschieden ab. Das Betreuungsgeld ist weder eine familienpolitische Katastrophe noch der familienpolitische Durchbruch.

Ihre Argumentation bezüglich der Kinder von Hartz IV-Empfängern kann ich nur begrenzt nachvollziehen. Diese Kinder und deren Eltern werden schon heute vom Steuerzahler komplett versorgt. Man kann sich sicherlich über die Angemessenheit dieser Leistungen unterhalten - aber das ist ein anderes durchaus ernstes Thema. Insofern bekommen diese Kinder schon heute mehr staatliche Leistungen als alle anderen Kinder in diesem Land. Das ist auch so in Ordnung, sollte aber vielleicht an der ein oder anderen Stelle auch einmal gewürdigt werden.

Persönlich stehe ich dem Betreuungsgeld in der jetzigen Form eher kritisch gegenüber und werde den Gesetzgebungsprozess daher aktiv begleiten. Der Grund für meine kritische Haltung ist vor allem, dass ich es schwierig finde, in unserer derzeitigen Lage eine zusätzliche finanzielle Leistung einzuführen, die - wie Sie richtig schreiben - auch von Personengruppen abgelehnt wird, die eigentlich davon profitieren. Man sollte den Sinn und Zweck dieser Ausgabe vor dem Hintergrund eines ohnehin hohen Schuldenstandes und stetig steigenden Ausgaben - insbesondere im sozialen Bereich - sehr kritisch prüfen. Mein Stimmverhalten wird dann letztlich von der konkreten Gesetzesvorlage abhängen. Heißt dies, dass ich im Zweifel gegen meine Fraktion stimmen werde: Grundsätzlich ja - das habe ich auch schon gemacht, z.B. bei der Entscheidung über die Verlängerung der Restlaufzeiten für Kernkraftwerke. In diesem Fall aber wohl eher nicht. Warum nicht? Weil wir uns in unserer Fraktion - wie dies auch in anderen Fraktionen üblich ist - darauf geeinigt haben, dass wir das Ergebnis fraktionsinterner Auseinandersetzungen mittragen. Es sei denn, es handelt sich um Gewissensfragen, und das ist für mich die Frage nach dem Betreuungsgeld bislang noch nicht.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne im persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Herzliche Grüße

Ralph Brinkhaus

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