Frage an Ralph Brinkhaus von Frank N. bezüglich Finanzen
Sehr gehrter Herr Ralph Brinkhaus!
Ich bin bei meiner Überlegungen zu den Problemen von herrn Wulff auf etwas gestossen, was ich mir so nicht beantworten kann. Bitte helfen Sie mir dabei.
Es ist ja nun einmal Fakt das herr Wulff einen privaten Kredit zu einen Hauskauf aufgenommen hat, gut das ist sein eigene private Sache. Die Summe betrug 500.000 Euro.
Meine Überlegungen:
Wenn ich ALGII beziehe zählt dieses als Einkommen und muss angegeben werden, Wie ist das nun bei Politikern?
Nehme ich einen Kredit auf das habe ich mit den Kreditgebern ein Geschäft abgeschlossen und habe damit Geschäftsbeziehungen zu den Kreditgebern, Wie ist das bei Politikern?
Sie arbeiten ja im Ausschuß für Steuern, deshalb möchte ich ich hier gleich noch eine Frage anschliessen. Wenn ich einen privaten Kredit aufnehme in dieser Größenordnung, wer bezahlt dafür Steuern? Der Kreditgeber, der hat ja mit diesen Kredit weniger Vermögen, oder der Kreditnehmer, der ja sein Vermögen vergrößert (Haus), hat aber von diesen Kredit kein Bargeld?
Oder ist es so, das der kreditgeber weniger Steurn bezahlt und der Kreditnehmer zahlt auch keine?
Bitte beantworten sie mir die Frage so konkret wie möglich
Danke
Frank Neumann
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Sehr geehrter Herr Neumann,
haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gerne beantworte:
1) Auf der Internetseite des Deutschen Bundestages werden die Leistungen an Abgeordnete ausführlich erläutert. "Abgeordnete werden nicht wie Arbeitnehmer oder Beamte bezahlt, sondern sind Inhaber eines öffentlichen Amtes. Dieses Amt sollte jeder unabhängig von seiner individuellen Lebenssituation ausüben können: Es gilt das Prinzip des chancengleichen Zugangs zum Abgeordnetenmandat.
Das meist als Hauptberuf wahrgenommene Amt des Parlamentariers muss finanziell so ausgestattet sein, dass es für alle offen steht: sowohl für bisher abhängig Beschäftigte als auch für Selbstständige oder Freiberufler. Die Effizienz parlamentarischer Arbeit hängt zunehmend davon ab, dass Abgeordnete aus allen Bereichen der Gesellschaft mit ihren Fachkenntnissen zur Verfügung stehen. Es sollte auch für Besserverdienende nicht mit zu großen Verlusten verbunden sein, sich für das Amt als Abgeordneter zu bewerben.
Die Entschädigung muss für alle Abgeordneten gleich sein, ihre Unabhängigkeit sichern und eine Lebensführung gestatten, "die der Bedeutung des Amtes angemessen ist". Das hat das Bundesverfassungsgericht 1975 verbindlich festgelegt, und dies wurde mit dem Abgeordnetengesetz von 1977 auch umgesetzt.
Grundsätzlich gilt, dass alle gewählten Abgeordneten in der Lage sein sollen, effektiv ihre vielseitigen Aufgaben zu erfüllen. Zur Entschädigung kommt deshalb eine so genannte Amtsausstattung hinzu. Davon müssen alle Ausgaben bestritten werden, die zur Ausübung des Mandates anfallen: vom Wahlkreisbüro über den zweiten Wohnsitz in Berlin bis hin zum Büromaterial."
Dort ( http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/mdb_diaeten/index.html ) finden sie auch weitere Informationen.
2) Die vertraglichen Beziehungen zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer richten sich nach geltendem Zivilrecht. Dies gilt für Politiker wie für alle anderen.
3) Zum Bereich Steuern bitte ich Sie, Ihre Fragestellung zu präzisieren. Aus Ihrer Formulierung ist mir leider nicht ersichtlich, was Sie von mir wissen wollen.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus