Frage an Ralph Brinkhaus von Michael N. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Brinkhaus,
die Medien berichten heute von Planungen der Bundesregierung, eine Positivliste für Medikamente einführen zu wollen.
In früheren Jahren hat es bereits ähnliche Bestrebungen von Regierungen verschiedener Farben gegeben. In der fortschreitenden Planung zeigte sich damals, dass Naturheilmittel und Arzneimittel der Komplementärmedizin weitgehend auf dieser Positivliste fehlten.
Meine Frage:
Werden Sie sich frühzeitig, ehe die Planungen Gesetzesform haben, dafür einsetzen, dass eine umfassende Therapiefreiheit für die Naturheilmittel und die Medikamente der Komplementärmedizin erhalten bleibt?
Sollte ich mich in technischer Hinsicht irren, so bleibt meine Kernfrage, ob Sie zu den Abgeordneten zählen, die sich bezüglich der Komplementärmedizin für eine umfassende Therapiefreiheit einsetzen werden?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Niewind
Sehr geehrter Herr Niewind,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht, gerne beantworte ich Ihre Frage.
Im Augenblick befindet sich das GKV-Versorgungsstrukturgesetz im parlamentarischen Beratungsverfahren. In dessen Rahmen ist von den Regierungsfraktionen auch ein Vorschlag eingebracht worden, um die Möglichkeiten für Modellvorhaben zur Arzneimittelversorgung zu verbessern. Im Rahmen dieser Modellvorhaben soll auch eine Wirkstoffauswahl für versorgungsrelevante Indikationen vereinbart werden. Dies wird in der Presse oft als Positivliste diskutiert.
Eine Unterscheidung von "klassischer Medizin", "Naturheilmittel" oder "Komplementärmedizin" ist in dem Vorschlag nicht enthalten. Grundsätzlich halte ich diese Unterscheidung auch nicht für sinnvoll, da es auch für mich darauf ankommt, dass Patienten die Wirkstoffe und Medikamente erhalten, die wirksam und bestmöglich verträglich sind. Unabhängig davon, ob es sich um komplementärmedizinische Medikamente handelt oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus, MdB