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Ralph Brinkhaus
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Frage von Hans M. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Hans M. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,

ich las soeben in der NW, dass Sie sich gegen die Prä-Implantations-Diagnostik (PID) ausgesprochen haben. Nun weiß man ja, dass die Bundesregierung PID ablehnt, weil
damit die Menschenwürde verletzt wird. Das kann ich verstehen.

Nicht verstehen kann ich, warum die Menschenwürde eines Embriyos geringer sein soll.
Das hat mir noch niemand erklären können.

Können Sie es?

Mit freundlichen Grüßen
Hans Masjosthusmann

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Masjosthusmann,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 17.04.2011.

Sie sprechen mit Ihrer Frage ein Problem an, mit dem ich mich ebenfalls lange beschäftigt habe.

Bei der Menschenwürde kann es keine Abstufungen geben, und menschliches Leben beginnt - so das Embryonenschutzgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes - mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle.

Die Folge einer Legalisierung der Präimplantationsdiagnostik (PID) wäre eine gezielte Selektion menschlichen Lebens aufgrund bestimmter Merkmale wie einer schweren Erkrankung oder Behinderung. Bei einer entsprechenden Diagnose würde quasi ein Automatismus einsetzen. Das ist genetische Auswahl.

Die so genannte Pränataldiagnostik (PND) wird auch von mir aus vielerlei Gründen kritisch gesehen - Sie sprechen dies in Ihrer Anfrage an. Ich möchte Ihnen aber auch einige Argumente für die PND nennen.

Mit der so genannten Pränataldiagnostik (PND), also der Durchführung bestimmter Untersuchungen nach der Einnistung im Mutterleib, verhält es sich anders. Hier setzt kein solcher Automatismus ein. Vielmehr werden in der Folge in vielen Fällen zum Beispiel bestimmte therapeutische Maßnahmen für Mutter und Kind während der Schwangerschaft oder nach der Geburt durchgeführt/vorbereitet. Eine PND kann auch als Entscheidungsgrundlage dienen, ob es sinnvoll ist, einen Kaiserschnitt durchzuführen. Bestimmte Untersuchungen - wie die Feststellung so genannter spätmanifestierender Erkrankungen - sind im Rahmen der PND nicht möglich, da das Gendiagnostikgesetz sie verbietet.

Darüber hinaus sind nach der Einnistung im Mutterleib natürlich die geltenden Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch zu beachten. Dazu zählt die medizinische Indikation - also eine Gefahr für die körperliche und seelische Gesundheit der Mutter - als Voraussetzung für einen Abbruch. Bei Schwangerschaftsabbrüchen wird also abgewogen zwischen den Rechten der schwangeren Frau auf Leben und Wahrung der körperlichen Integrität und dem Lebensrecht des Embryos. Es ist nicht zulässig, einen Schwangerschaftsabbruch nur aufgrund einer schweren Erkrankung oder Behinderung des Kindes vorzunehmen. Bis 1995 war dies anders - bis dahin war auch der Abbruch aufgrund einer so genannten embryopathischen Indikation noch möglich. Man entschied sich aber gerade deswegen für die Abschaffung, weil hier behindertes Leben diskriminiert wird - so wie in meinen Augen bei einer Legalisierung der PID.

Lieber Herr Masjosthusmann, ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte. Natürlich können wir das Thema gerne jederzeit im Gespräch vertiefen - wenden Sie sich für einen Termin einfach an mein Büro.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Ralph Brinkhaus

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