Frage an Ralph Brinkhaus von Liane S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Brinkhaus,
ich beziehe mich auf Ihre Antworten zum bedingungslosen Grundeinkommen vom 19.11.2010 und vom 01.12.2010.
1.) In Ihren Ausführungen vom 19.11.2010 kommen Sie zu folgendem Schluß:
"...staatliche Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes müssen immer die wohl begründete Ausnahme sein und dürfen nicht die einklagbare Regel werden."
Dürfen wir als Bürger bitte davon ausgehen, Sie als Abgeordneter des Bundestages sind sich durchaus bewußt, daß eine solche Aussage im Widerspruch zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 09.02.2010 steht, wo ein "Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums" formuliert worden ist, welches einen "absolut wirkenden Anspruch" habe und "dem Grunde nach unverfügbar" sei?
2.) An dieser Stelle nehme ich Bezug auf Ihre
Antwort vom 01.12.2010:
Warum "kümmert" sich denn bitte der Staat im Rahmen der HartzIV-Gesetze seit Jahren darum, daß Menschen "aus eigener Kraft nicht in der Lage sind, für ihren eigenen Lebensunterhalt aufzukommen"?
Ist vielleicht das Ihre Auffassung von "Solidarität", die gesellschaftlichen Rahmen- bedingungen so gestaltet zu haben, daß viele Menschen zu Hilfebedürftigen geworden sind, die durchaus über genügend "eigene Kraft" verfügen, denen jedoch der Lohn ihrer Mühen oder die Anerkennung ihrer Individualität systematisch vorenthalten wird?
In Art. 23, Abs. 2 der UNO-Menschenrechtserklärung heißt es:
"Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit."
Sehen Sie dieses Menschenrecht mit den HartzIV-Gesetzen verwirklicht?
3) Wie ist bitte Ihre Haltung zu Art. 22 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte?
"Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, (...) in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind."
Mit freundlichen Grüßen,
Liane Strauß
Sehr geehrte Frau Strauß,
vielen Dank für Ihre Frage. Meine Position zum sehr interessanten Thema "bedingungsloses Grundeinkommen", um das es in Ihrem Beitrag letztlich geht, habe ich bereits anlässlich der Frage von Herrn H. vom 04.11.2010 ausführlich erläutert.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus, MdB