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Ralph Brinkhaus
CDU
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Frage von August K. •

Frage an Ralph Brinkhaus von August K. bezüglich Wirtschaft

Herzlichen Glückwunsch, Herr Brinkhaus, zu Ihrem Einzug in den Deutschen Bundestag!

Mein Anliegen: Als (Klein-) Anleger bei Doric Asset Finance in die Biogasanlage Penkun über unsere heimische Volksbank möchte ich Sie auf die Zusage Ihrer Fraktion vor den Wahlen zum Bestandsschutz dieser und anderer Anlagen hinweisen, nicht nur in meinem Interesse, sondern - und das war für mich wichtiger Grund für meine Beteiligung - im Interesse der Zulieferer in einer strukturschwachen Region, der Betreiber und der Kapitalgeber möglichst bald um und in Kraft zu setzen!

Meine Frage: Wie beabsichtigen Sie mit dieser Zusage der CDU/CSU-Fraktion umzugehen?

Mit den besten Wünschen für einen erfolgreichen Start in diese Legislaturperiode
und freundlichem Gruß
August Kemme

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kemme,

vielen Dank für Ihren Glückwunsch und für Ihre Frage zur Planungssicherheit von Biomasseanlagen.
Die Vergütung für die Stromeinspeisung aus Biomasseanlagen ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)geregelt. Dort wird zwischen kleinen und großen Anlagen unterschieden. Die Vergütungssätze für die Kilowattstunde Strom sind nach der Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Größenklasse bestimmt. Sie sinken je größer die Biomasseanlage ausgelegt ist. Einzelne Betreiber haben ihre größeren Anlagen daher modulartig aufgebaut, um die höhere Vergütung für Kleinanlagen zu erhalten. Dies war nicht im Sinne des Gesetzgebers. Das Gesetz wurde deshalb zum 1.1.2009 geändert (§ 19 - Klarstellung des Anlagenbegriffs) und zwar nicht nur für Neuanlagen, sondern auch für bestehende.

Der Koalitionsvertrag sieht nun - im Sinne der Planungssicherheit - vor, für vor dem 1.1.2009 in Betrieb befindliche modulare Anlagen diese Reduzierung der Förderung zurückzunehmen.

Mit freundlichem Gruß
Ralph Brinkhaus MdB

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