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Frage von Martina W. •

Frage an Ralf Wieland von Martina W. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Wieland,

im Bezirk Mitte läuft zur Zeit ein Bürgerbegehren zur Wiedereröffnung des Sommerbades Seydlitzstraße. Das freut mich sehr, denn ich fand es eine ausgesprochene Sünde, ein so stark frequentiertes Schwimmbad in einem nicht gerade wohlhabenden Bezirk zu schließen. In den Ausführungen zum Bürgerbegehren heißt es, dass neben den notwendigen Mitteln zur Sanierung auch die Zustimmung des Senates notwendig ist, das Grundstück nicht durch den Liegenschaftsfonds zu verkaufen und stattdessen dieses Bad wieder durch die Bäderbetriebe betreiben zu lassen. Unterstützen Sie das Bürgerbegehren und wenn ja, wie werden Sie sich bei Ihren Parteifreunden im Berliner Senat dafür einsetzen, dass das Schwimmbad saniert und dauerhaft als öffentliches Bad betrieben wird?

Mit bestem Dank für Ihre Antwort
Martina Weiß

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Weiß,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich unterstütze die Initiativen zur Wiedereröffnung des Sommerbades Seydlitzstraße und will mich auch gerne dafür einsetzen, dass das Grundstück vom Liegenschaftsfonds zur Verfügung gestellt wird.

Ich hoffe sehr, dass der Bezirk für die Sanierung auch eine Möglichkeit zur Kofianzierung z.B. aus EU-Mittel finden wird, da ich bisher nicht den Eindruck habe gewinnen können, dass der Bezirk in der Lage wäre, die gesamten Sanierungskosten aus dem Bezirkshaushalt zu finanzieren.

Entgegen Ihrer Fragestellung kann ich bisher weder aus den Forderungen des Bürgerbegehrens noch aus der Begründung erkennen, dass der Betrieb durch die Bäderbetriebe gefordert wird. Hier besteht m.E. noch Klärungsbedarf, wie der Bezirk sich die Finanzierung des Betriebes des sanierten Sommerbades vorstellt. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, dass auf Grundlage eines konkreten Betreiberkonzeptes die notwendigen Kosten für den Betrieb ermittelt werden. Erst dann ist es aus meiner Sicht möglich, angesichts der konkreten Zahlen zu prüfen, ob z.B. eine Verpachtung/Überlassung an einen Träger eine Möglichkeit sein könnte, den dauerhaften Betrieb abzusichern.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Wieland