Frage an Ralf Wieland von Lothar B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wieland
Der Regierende und seine Senatoren leisten bei der Amtseinführung einen Eid nach besten Wissen usw.ihre Arbeit zu machen.
Hat der Amtseid auch eine strafrechtliche Verantwortlichkeit oder ist es nur für die Öffentlichkeit?
Mit freundlichen Grüßen
L.Brosda
Neu Westend
Sehr geehrter Herr Brosda,
Amtseide sind nach herrschender Meinung in Deutschland nicht strafbewehrt. Sie stehen damit ganz bewusst im Kontrast zu Eiden im Sinne des §153 StGB.
Vereinfacht gesagt, sind daher solche Eide, wie z.B. der des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, aber auch der des Bundespräsidenten und anderer öffentlicher Amtsträger, lediglich öffentliche Beteuerungen, die keine juristischen Konsequenzen haben - abgesehen davon, dass sie in der Regel nötig sind, um ein Amt, in das man gewählt wurde, ausüben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Wieland