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Ralf Stegner
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Frage von Joachim B. •

Wird das aus steuermitteln bezahlte eingespeicherten Gas in deutschen gasspeichern in deutschland verwendet,oder steht es für die gesamte EU zum Verkauf bereit.

Sollte es für die gesamte EU bereitstehen würden ja dann deutsche Steuerzahler für andere Länder das Gas bezahlen.die gasspeicherbetreiber würden das Gas an den Meistbietenden vereusern und doppelt Gewinne erlangen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage und die Darstellung Ihres Anliegens. Ich erhalte sehr viele Schreiben, weshalb ich erst jetzt dazu komme, Ihnen persönlich zu antworten. Dafür möchte ich um Verständnis bitten.

Ich verstehe Sie so, dass Sie im Rahmen der Befüllung der Gasspeicher eine zusätzliche Belastung der deutschen Steuerzahler:innen befürchten, die letztlich Energieunternehmen zugutekommt.

Als SPD setzen wir uns jedoch für eine Übergewinnsteuer ein, damit gerade das nicht der Fall ist. Derzeit bemühen wir uns um eine Mehrheit dafür, dass alle Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich ihre Gewinne aus den Jahren 2022 und 2023 extra versteuern müssen, die mehr als 20 Prozent über dem Durchschnittsgewinn der Jahre 2018 bis 2021 liegen. Damit soll ein rein profitorientiertes Vorgehen einzelner Unternehmen verhindert werden.

Durch eine derartige Übergewinnsteuer hätte der Export von Energieressourcen an europäische Nachbarländer somit eher Vorteile für die deutsche Bevölkerung. Das Augenmerk der Politik liegt derzeit jedoch auf der Sicherstellung der inländischen Energieversorgung.

Die Gasversorgung in Deutschland ist im Moment stabil und eine Versorgungssicherheit der Bürger:innen gewährleistet. Der Gesamtspeicherstand in Deutschland liegt bei 88,22 %. Der Füllstand des Speichers Rehden beträgt 90,57 %.

Mit der Gaspreisbremse hat die Bundesregierung zudem einen „Abwehrschirm“ von bis zu 200 Milliarden Euro gespannt, um die deutschen Bürger:innen sowie Unternehmen in der Energiekrise vor untragbaren Kosten zu schützen.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage mit diesen Ausführungen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Stegner

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