Wie stehen Sie zum Lösungsansatz „Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz“? Kann das den Kommunen eine langfristige Planung und Finanzierung von Klimaschutz vor Ort ermöglichen?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für die Frage. Ich unterstütze nachdrücklich den Vorschlag, den Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern. Dies würde den Kommunen langfristige Planungssicherheit und finanzielle Unterstützung bieten, um wirksame Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. Angesichts der wachsenden Herausforderungen durch den Klimawandel ist abgestimmtes Handeln auf allen Ebenen unerlässlich. Die Aufnahme des Klimaschutzes ins Grundgesetz würde ihn als zentrale gesellschaftliche Aufgabe festigen und sicherstellen, dass er langfristig verfolgt wird. Es wäre ein starkes Signal, dass Klimaschutz höchste Priorität hat und nicht ignoriert werden kann, denn effektiver Klimaschutz erfordert kontinuierliche, koordinierte Maßnahmen über viele Jahre hinweg. Die Verankerung im Grundgesetz schafft die notwendige Kontinuität und den Rahmen für nachhaltige und integrierte Strategien. Die Verankerung des Klimaschutzes im Grundgesetz schafft die nötigen Ressourcen und Rahmenbedingungen für nachhaltigen und sozial gerechten Klimaschutz und fördert eine zukunftsorientierte Politik, die langfristige Verantwortung übernimmt.
Meine Gedanken zu diesem Thema habe ich bereits 2019 in meinem Artikel unter folgendem Link zusammengefasst, falls Sie an weiteren Informationen zu meiner Position zu diesem Thema interessiert sind: https://www.ralf-stegner.de/2019/03/06/klimaschutz-in-die-landesverfassung/
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Stegner