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Frage von Thomas S. •

Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG - Ihre Ansicht und welche Aktivitäten werden Sie unternehmen?

Sehr geehrter Herr Stegner,

ich bin privater Trader und sehe mich der Verlustverrechnungsgrenze von 20.000,- € konfrontiert (ich trade mit Optionen, auch zur Absicherung meines Depots). Nun habe ich aus den Medien erfahren, dass leider im Zuge des Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) die Verlustverrechnungsgrenze nicht gestrichen bzw. deutlich nach oben korrigiert wurde.

Was unternehmen Sie als mein gewählter Bundestagsabgeordneter in dieser Sache bzw. was unternimmt die SPD? Was ist Ihre persönliche Meinung zu dieser Verlustverrechnungsgrenze?

Beste Grüße aus Quickborn
Thomas S.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, bitte entschuldigen Sie, dass die Beantwortung so viel Zeit in Anspruch genommen hat. Wie Sie wissen, bin ich Außenpolitiker und daher in finanzpolitischen Fragen nicht vollumfänglich fachkundig. In diesem Sinne habe ich mich mit den entsprechenden Fachpolitikern auseinandergesetzt und mich bei diesen informiert. Um auf Ihre Fragen inhaltlich einzugehen, würde ich Sie gerne auf die Antworten des finanzpolitischen Sprechers der SPD, Michael Schrodi, auf der Abgeordnetenwatch verweisen. Mir wurde mitgeteilt, dass der Sachverhalt aktuell durch das Bundesverfassungsgericht geprüft wird, sodass die juristische Klärung abzuwarten ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Stegner

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