Frage von Klaus-Peter S. • 06.04.2018
Frage an Ralf Stegner von Klaus-Peter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Stegner
Bei subsidiär geschützten Flüchtlingen wurde bereits rechtlich eindeutig geklärt,daß sie eben keinen Asylanspruch haben!Diese Personen haben nach bestehendem Recht keine langfristige oder gar dauerhafte Perspektive in Deutschland zu bleiben!
Wieso also Ihre ständige Forderung nach Familiennachzug für subsidiär geschütze Flüchtlinge ohne langfristige Bleibeperspektive?Soll der bereits durch die bestehende Rechtslage abgelehnte Asylanspruch, durch einen Nachzug von Familenangehörigen unterlaufen werden? Nach dem Motto:Nun sind sie einmal hier,dann können sie eben auch bleiben?Wird darauf in der SPD spekuliert?Diese mögliche Vorgehensweise wäre allerdings für unseren Rechtsstaat abträglich und nicht haltbar!
Antwort ausstehend von Ralf Stegner SPD