Frage an Ralf Pichler von Karl-Heinz G. bezüglich Verbraucherschutz
Guten Tag, sehr geehrter Herr Pichler,
eine der größten und umstrittensten Tierversuchsanstalten - LPT - befindet sich in Hamburg. Hinter hermetisch verschlossenen Türen werden dort seit Jahren - nicht nur nach meiner Ansicht - barbarische Tierversuche durchgeführt, die nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sind. Die Tatsache, daß nach meiner Kenntnis selbst politischen Mandatsträgern der Zutritt dort verweigert wird, unterstreicht diesen Verdacht.
Tierschutz ist ein im Grundgesetz verankertes Staatsziel. Überdies ist schon seit längerer Zeit erwiesen, daß die Ergebnisse der tierquälerischen Versuche keinesfalls auf den Menschen übertragbar sind und gefährliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Es gibt alternative Methoden, die zuverlässiger und auch wesentlich kostengünstiger sind.
Was gedenken Sie zu tun um die Praktiken der LPT wirkungsvoll zu überprüfen und ggfs. abzustellen?
Mit freundlichen Grüßen
K. W. G.
Hallo Herr Greve,
besten Dank für den Hinweis. Ich kenne die Probleme um das LPT nur aus der Presse: http://www.zeit.de/hamburg/2014-04/hamburg-neugraben-tierversuche-labor-lpt
Zwar kann ich fachlich nicht beurteilen, ob Arztneimitteltests in Simulationen oder an Zellkulturen tatsächlich eine vergleichbare Zuverlässigkeit haben wie Tierversuche, diese Einschätzung muss ich den Experten überlassen, wenn aber tatsächlich die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Auskünfte verweigert und blockiert, dann können wir Druck machen.
Transparenz von Behörden ist ja eines der Hauptthemen der Piratenpartei, dafür haben wir auch schon außerparlamentarisch am Hamburger Transparenzgesetz mitgearbeitet. In der Bürgerschaft würden wir dafür sorgen, dass diese Transparenz auch gelebt wird.
Die Einschätzung alternativer Testverfahren könnten wir auch aktualisieren lassen. In diesem Bereich gibt es ja immer wieder Fortschritte, die auf jeden Fall berücksichtigt werden sollten.
Wenn Sie konkrete Hinweise darauf besitzen, dass im LPT gegen das Tierschutzrecht verstoßen wird, können wir Sie dabei unterstützen, strafrechtlich vorzugehen.
Ich hoffe, das beantwortet Ihre Frage.
Viele Grüße,
Ralf Pichler