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Frage von Ekkehard B. •

Frage an Ralf Pichler von Ekkehard B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Pichler,

Bei Umfragen sprechen sich stets über 60 Prozent der Bevölkerung aus für die Freigabe der humanen Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen), die im § 216 StGB als strafbares Tötungsdelikt behandelt wird, sowie für die Beihilfe zum Freitod, die angeblich gegen ärztliches Standesrecht verstößt. Das Recht, über den eigenen Tod selbst zu bestimmen und dabei gegebenenfalls auch die Hilfe anderer Personen in Anspruch zu nehmen, ist ein Recht der Selbstbestimmung jedes Menschen.

Werden Sie sich für die Zulassung der aktiven Sterbehilfe einsetzen?

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Antwort von
PIRATEN

Hallo Herr B.,

danke dass Sie mir diese Frage über Abgeordnetenwatch stellen.

Die Sterbehilfe ist ein heikles Thema, das wir nicht als Gesamtpartei festlegen wollen, sondern die Entscheidung jedem Abgeordneten selbst überlassen.

Ich persönlich halte eine Straffreiheit der Sterbehilfe für moralisch gegeben und notwendig, wenn das Leben eines Patienten nur noch eine Qual, und die Lage nach allem Wissen der Medizin aussichtslos ist. Allderdings müsste die Grenze dafür sehr hoch angesetzt werden.
Auf gar keinen Fall möchte ich Sterbehilfe bei psychischen Krankheiten, denn diese sind immer noch sehr schwierig zu diagnostizieren.
Aber auch bei physischen Krankheiten gibt es immer wieder Fälle von Selbstheilung, die kein Mediziner erklären kann. Manchen Patienten hat Sport geholfen, anderen Meditation oder Gebete, vor allem aber der feste Wille zu Überleben.
Von diesen Fällen sollten Todkranke auf jeden Fall erfahren, damit sie noch einmal versuchen, ihre Selbstheilungskräfte zu aktivieren, bevor sie sich aufgeben.

Allerdings wird ein Gesetz zur Sterbehilfe im Bundestag schon diskutiert, und ein Bundesgesetz würde jedes Landesgesetz aushebeln. Die Hamburger Bürgerschaft müsste und könnte also wahrscheinlich sowieso nicht darüber entscheiden.

Viele Grüße

Ralf Pichler