Frage an Ralf Pichler von Wolf M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Der Hamburger Senat hat im November 2012 mit Muslimverbänden Verträge geschlossen, um „gegenseitige Rechte und Pflichten“ zu klären. In der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft und in der Einzelbegründung der Verträge wird erläutert, dass die Muslimverbände als „privatrechtliche Religionsgemeinschaften“ (anders als Körperschaften des öffentlichen Rechts) „keine Verpflichtung zur Rechtstreue“ haben. Insoweit fehlt also grundsätzlich die Gewähr für grundgesetzkonformes Verhalten.
Halten Sie es für richtig, dass diese Verträge weder eine Kündigungsklausel, noch einen Kündigungstermin noch Sanktionen gegen Verstöße gegen Abmachungen enthalten?
Hallo Herr M.,
ich habe mich mit diesen speziellen Verträgen noch nicht beschäftigt, aber ich kann Ihnen auf jeden Fall versichern, dass jeder Mensch und auch jeder Verein oder Verband in Deutschland sich grundgesetzkonform verhalten muss, auch wenn er das nicht nochmal ausdrücklich erklären muss.
Verstößt der Verband gegen das Grundgesetz, droht ihm das Strafgesetzbuch, wie jedem Bürger auch.
Ich vermute, dass diese Verträge keine Kündigungsklausel enthalten, weil sie sowieso unverbindlich sind, wenn sie nur „gegenseitige Rechte und Pflichten“ klären sollen, wie Sie schreiben.
Genaueres könnte ich aber erst nach Untersuchung der Verträge sagen, wenn sie behandelt werden.
Viele Grüße
Ralf Pichler