Frage an Ralf Niedmers von Ingrid S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Niedmers,
ich habe gehört, dass seit die CDU regiert nicht mehr jährlich der Haushalt geplant wird, sondern dieser gleich für zwei Jahre festgelegt wird. Genügt es der CDU nicht, dass sie dem Bürger schon das Mitbestimmungsgesetz gekippt hat. Warum nun auch noch das?
Ingrid Schröder
Sehr geehrte Frau Schröder,
laut Haushaltsrecht (§§ 11 und 12 LHO) ist für jedes Jahr ein Haushaltsplan aufzustellen.
Nach § 12 Abs. 1 LHO kann der Haushaltsplan auch für zwei Jahre, allerdings nach Jahren getrennt, aufgestellt werden.
Dies ist unabhängig von der jeweils regierenden Partei. In vielen Bundesländern wird der sogenannte Doppelhaushalt aufgestellt, z.B. in Mecklenburg-Vorpommern, bekanntlich rot-rot regiert.
Das Verabschieden eines Doppelhaushalts, der aus zwei getrennten Haushaltsplänen für jedes Jahr besteht (z.B. der Doppelhaushalt 2005/2006 aus den getrennten Plänen für die Jahre 2005 und 2006), berührt nicht die sonstigen parlamentarischen Verfahren und Rechte. Bei der Beratung des Hamburger Doppelhaushalts 2005/2006 lag der Bürgerschaft im Herbst und Winter 2004 das gleiche Material wie sonst auch vor, der einzige Unterschied bestand darin, daß der Senat die Ansätze nicht nur für 2005 in den Haushaltsplan-Entwurf geschrieben hatte, sondern auch gleich für 2006.
Dieses Verfahren entlastet Bürgerschaft und Senat gleichermaßen, da die zeit- und arbeitsintensive Aufstellung und Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs nur noch alle zwei Jahre stattfindet. Aufgrund der langen Zeit von der Verabschiedung eines Doppelhaushalts bis zum Beginn des zweiten Haushaltsjahres wird oft ein Nachtragshaushalt eingebracht, dessen Beratung dann aber erheblich schneller ablaufen kann.
Ich hoffe Ihre Frage ausreichend beantwortet zu haben und verbleibe für heute
mit freundlichen Grüßen
Ralf Niedmers