Frage an Ralf Marohn von Klaus M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Marohn,
Sport- und Privatpiloten müssen sich seit Inkrafttreten des sogenannten Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) "freiwillig" - durch eigenen Antrag - einer sehr fragwürdigen, periodischen und zudem kostenpflichtigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) unterziehen.
Sind Sie der Meinung, dass ein solch unglaublicher Generalverdacht gegen eine bisher völlig unauffällige Gruppe von Bürgern angemessen ist?
Ist das nicht reiner bürokratischer Aktionismus und Populismus auf dem Rücken von unschuldigen Bürgern?
Wird dadurch nicht der rechtstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung - und damit unser zentrales Rechtsverständnis - ausgehebelt?
Sollte nicht wenigstens ein gewisser Anfangsverdacht diese ZÜP rechtfertigen?
Wo ist hier Ihrer Meinung nach das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit noch gegeben ?
Was ist eine freiheitliche Demokratie noch wert, wenn sie so mit ihren Minderheiten umgeht?
Wie stehen Sie zu dieser Entwicklung im Orwellschen Sinne?
Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für die Abschaffung dieses unseligen Gesetzes einsetzen ?
Welche Antworten auf diese Fragen kann ich unseren Vereinsmitgliedern geben ?
Nicht einmal die USA überprüfen auf solche entwürdigende Weise ihre Privatpiloten. Übrigens auch keine Ausländer mit USA - Lizenz! Wir würden Sie gerne auch mal zu einem kleinen Rundflug bei uns einladen, damit Sie sich persönlich davon überzeugen können, dass wir keine berechtigt verdächtige Kamikazeterroristen sind.
In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüssen
Klaus Melchinger